Gleiche Rechte für Homo-Ehen:Merkel will Entscheidung in Karlsruhe abwarten

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Bislang hat die Kanzlerin geschwiegen, doch kaum aus dem Urlaub zurück, lässt Angela Merkel wissen, was sie von der Debatte um ein Ehegattensplitting für homosexuelle Lebenspartner hält: nämlich im Moment nichts. Doch die FDP macht Druck.

Im Streit um die Ausdehnung des Ehegattensplittings auf sogenannte Homo-Ehen widersetzt sich Kanzlerin Angela Merkel der Forderung des Koalitionspartners FDP nach einer raschen Lösung.

Nur nichts überstürzen: Kanzlerin Angela Merkel will abwarten, wie das Bundesverfassungsgericht in Sachen Ehegattensplitting entscheidet - und erst dann politische Konsequenzen ziehen. (Foto: dapd)

Die Kanzlerin halte es für vernünftig, erst auf der Basis eines Urteils des Bundesverfassungsgericht zu handeln, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert in Berlin. Im Koalitionsvertrag sei zwar vereinbart, die Benachteiligungen für eingetragene Partnerschaften im Steuerrecht abzubauen, das Ehegattensplitting sei aber ein Sonderfall, sagte Seibert weiter.

Damit stellte sich Merkel an die Seite von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU), der ebenfalls dafür plädiert hatte, auf den Spruch des höchsten deutschen Gerichts zu warten. CSU-Chef Horst Seehofer hat eine Gleichstellung sogar prinzipiell abgelehnt.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird jedoch erst 2013 erwartet. Die FDP fordert, der Entscheidung zuvorzukommen. Es gebe starke Indizien dafür, dass die geltende Regelung nicht zulässig sei, bekräftigte eine Sprecherin von Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP). "Das gilt es jetzt politisch zu klären, das kann nicht bis 2013 warten."

Spezialfall Ehegattensplitting

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) schrieb in einem Brief an Schäuble, die Politik sollte jetzt Handlungsfähigkeit demonstrieren, anstatt erst durch eine Niederlage vor dem Verfassungsgericht gezwungen zu werden.

Seibert sagte, es gebe keinen Dissens im Kabinett in der Frage, dass die Benachteiligung von Lebenspartnern abgebaut werden solle. Die Regierung habe dies bei der Erbschaft- und bei der Grunderwerbsteuer bereits umgesetzt. Das Ehegattensplitting sei aber ein Spezialfall, bei dem auch die Rechtsmeinungen auseinandergingen. Deshalb sei es besser, auf die Richter zu warten.

Bei früheren Steuersachen hatte das Verfassungsgericht zugunsten von schwulen und lesbischen Paaren geurteilt. Eine Sprecherin Röslers sagte, die früheren Urteile seien starke Indizien für das zu erwartende Urteil beim Ehegattensplitting.

Merkel ist an diesem Montag nach dem Sommerurlaub an ihren Schreibtisch im Berliner Kanzleramt zurückkehrt. Regierungssprecher Seibert sprach davon, sie habe jetzt "viel Tatkraft, viel Energie".

© Reuters/dpa/gal - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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