Gleichberechtigung:Für die einen Wahnsinn, für die anderen wahnsinnig fair

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Als erstes Bundesland erlässt Berlin ein eigenes Antidiskriminierungsgesetz. Die Kritik daran ist allerdings massiv.

Von Jan Heidtmann, Berlin

Die Debatte im Berliner Abgeordnetenhaus wurde hart geführt - so hart wie schon die öffentliche Diskussion in den Wochen zuvor. Denn es ging um eines der zäheren Projekte der Koalition aus SPD, Linken und Grünen in der Hauptstadt. "Damit schreiben wir Geschichte", hatte die Fraktion der Grünen in der Früh an diesem Donnerstag getwittert. Tatsächlich hat Berlin nun als erstes Bundesland ein eigenes Antidiskriminierungsgesetz (LADG) erlassen. "Das Gesetz ist ein Meilenstein", sagte der grüne Justizsenator Dirk Behrendt schließlich. CDU-Chef Kai Wegner hingegen nannte es eine "Beleidigung für die Frauen und Männer im öffentlichen Dienst".

Das Gesetz ist eines der wichtigsten Projekte des Justizsenators. Mit dem LADG hat er ein Vorhaben zu Ende gebracht, an dem der rot-rote Senat vor gut zehn Jahren noch scheiterte. Es ergänzt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz auf Bundesebene, das vor allem in der Arbeit und im Zivilrecht vor Diskriminierung schützt. Das LADG soll gegen Ungleichbehandlung auf Ämtern, durch die Polizei oder in Schulen wirken. "Kein Mensch darf im Rahmen öffentlich-rechtlichen Handelns aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, einer rassistischen Zuschreibung, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der Sprache, der sexuellen und geschlechtlichen Identität sowie des sozialen Status diskriminiert werden", heißt es dazu im Gesetz. Es geht also auch um die ganz alltägliche Zurückweisung, die Minderheiten erleben können, wenn sie einen Personalausweis oder ein Bauvorhaben beantragen. "Das Gesetz schließt eine wichtige Schutzlücke", heißt es beim Migrationsrat Berlin.

Die Kritik an dem Gesetz jedoch ist massiv, besonders bei den Sicherheitsbehörden. In der vergangenen Woche äußerte sich sogar der Bundesinnenminister zu dem Vorhaben: Es sei "im Grunde ein Wahnsinn", sagte Horst Seehofer, CSU. "Wir müssen hinter der Polizei stehen und dürfen sie nicht unter Generalverdacht stellen." Zeitgleich schrieben die Vorsitzenden der Polizeigewerkschaft GdP aus allen Bundesländern, der Bundespolizei und des Bundeskriminalamtes einen offenen Brief. Darin bitten sie die Berliner Abgeordneten, "diesem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen".

Kern der Kritik ist die sogenannte Vermutungsregelung, nach der ein Betroffener nicht beweisen muss, dass er diskriminiert worden ist. Es genügt, dass er vor Gericht "Tatsachen glaubhaft" machen kann, die dann die betroffene Stelle widerlegen muss. Vertreter der Sicherheitsbehörden sehen darin eine Beweislastumkehr; beim Justizsenat spricht man eher von einer "Beweiserleichterung". Zudem können zukünftig nicht nur Betroffene gegen Diskriminierung vorgehen, sondern in deren Auftrag auch Verbände. Die Kritiker erwarten deshalb eine Welle von Klagen durch das neue Gesetz - anders als Justizsenator Behrendt: Die habe es auch nicht gegeben als 2006 auf Bundesebene das Gleichbehandlungsgesetz eingeführt wurde.

Norbert Cioma, Vorsitzender der GdP Berlin, meint, das Gesetz sei unnötig. Schon jetzt habe "jeder die Mittel, sich gegen Diskriminierung durch die Polizei zu wehren", sagt Cioma. "Die Kolleginnen und Kollegen schütteln eh den Kopf über diese Koalition. Das ist jetzt das i-Tüpfelchen." Frank Zimmermann, innenpolitischer Sprecher der SPD in Berlin, hält diese Einschätzung für nicht ganz fair. Denn "dieser Senat hat für die Polizei mehr getan als jeder andere zuvor" - bei der Ausstattung, den Stellen und der Besoldung. Seine Partei habe zudem in den Verhandlungen mit den Koalitionspartnern dafür gesorgt, dass das Gesetz entschärft wurde. "Es zerrt nicht den einzelnen Beamten vor den Kadi", sagt Zimmermann. "Die Beamten müssen sich auch nicht für alles rechtfertigen. Sie können ihren Dienst ausüben wie bisher."

© SZ vom 05.06.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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