Gewalt gegen Polizisten:Was man tun muss

Strafverschärfung ist in diesem Fall wichtig und richtig.

Von Ronen Steinke

Körperverletzung ist in Deutschland eine Straftat, man kann dafür ins Gefängnis kommen. Es gibt dafür einen Paragrafen, er schützt alle Gewaltopfer gleichermaßen, natürlich auch Polizisten. Warum also braucht die Polizei jetzt einen eigenen, einen besseren Paragrafen speziell für sich? Warum sollte es vor Gericht in Zukunft schwerer wiegen, wenn ein Polizist angegriffen wurde als zum Beispiel eine Krankenschwester oder ein Arbeitsloser?

Zwei Gründe gibt es dafür, und nur gemeinsam wiegen sie den sehr seltsamen Eindruck auf, dass die Polizei das Strafrecht nicht für alle verbessert sehen will, sondern nur für sich selbst. Ein Polizist hält seinen Kopf immer für andere hin. Das ist der erste Grund. Schläge in Kauf nehmen, damit Schwächere sie nicht abkriegen: Das ist Teil der Job-Beschreibung. Egal ob der Beamte einen prügelnden Ehemann festnimmt oder sich auf einer Demo mit Steinen bewerfen lässt (hier hält er den Kopf für die Gesellschaft hin, die ihn in den Einsatz schickt), verdient das, honoriert zu werden.

In erster Linie mit Gehalt; aber es darf auch juristisch unterstrichen werden, dass Gewalt, die diesen Menschen angetan wird, verwerflicher ist als andere. Zweitens: So eine Arbeit kostet Mut. Der kann auch erfahrenen Polizisten nicht immer leichtfallen. Aber nähme ihr Mut ab, wäre es zum Schaden auch der Krankenschwester und des Arbeitslosen.

© SZ vom 30.11.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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