In den vergangenen Jahren haben Bespitzelungsskandale immer wieder die Öffentlichkeit erschüttert: Selbst Top-Unternehmen wie Bahn und Telekom, ganz zu schweigen von Lidl und Aldi, nutzten die immer billigeren und einfacheren Möglichkeiten, um ihre Arbeitnehmer auszuforschen. Sie vertrauten dabei auf den schlechten Ruf des Datenschutzes, der oft als bürokratisches Monster oder als Täterschutz hingestellt wird.
Als dann das Fass doch überlief und die Unternehmensführungen in Schwierigkeiten kamen, taten diese schnell Buße. Ich war damals an der Aufklärung der Skandale beteiligt und fand diese Buße gut: Sie signalisierte Umdenken und die Einsicht, dass man so mit Arbeitnehmern nicht umgehen darf. Immer wieder betont schließlich das Bundesverfassungsgericht, dass Persönlichkeitsrechte Grundrechte sind und damit unverzichtbar für jede freie Gesellschaft. Das gilt auch für die Beschäftigten: Freiheit und Rechtsstaat hören nicht am Werkstor auf.
Nach der Bundestagswahl 2009 verblüffte die schwarz-gelbe Regierung mit dem Versprechen, Arbeitnehmer besser gegen Bespitzelung am Arbeitsplatz zu schützen. Freude und Hoffnung währten jedoch nur bis zur Vorlage des ersten Regierungsentwurfs: Der verstärkte wieder einmal die Rechte der Arbeitgeber und durchlöcherte die der Arbeitnehmer. Kein Wunder, dass dieser Entwurf in der Luft zerrissen wurde und in der Versenkung verschwand. Wie sich jetzt zeigt, leider nicht auf Nimmerwiedersehen.
Verachtung für Grundrechte von Arbeitnehmern
In dieser Woche will Schwarz-Gelb diesen Gesetzentwurf mit nur wenig Veränderungen durchpeitschen - mit den üblichen Propagandatricks: Man tue doch nur Gutes für den Schutz der Arbeitnehmer und ihrer Rechte. Das setzt darauf, dass kein normaler Mensch, schon gar kein Arbeitnehmer, diesen Gesetzentwurf liest. Vielleicht auch deshalb ist der Entwurf so verschachtelt konstruiert und kompliziert bis zur Unverständlichkeit. Wer solche Entwürfe schreibt, will Bürger abschrecken und den Datenschutz weiter in Verruf bringen. Wer sich indes die Mühe macht und den Text durchackert, erkennt: Er trägt Verachtung für die Grundrechte von Arbeitnehmern geradezu auf der Stirn.
Eine kleine Auswahl: Schwarz-Gelb protzt mit dem Verbot der heimlichen Videoüberwachung. Das allerdings ist auch jetzt schon grundsätzlich durch Arbeitsgerichte verboten. Das geplante Gesetz verhindert jedoch, dass bei Verstößen Strafe droht. Es erlaubt Arbeitgebern sogar, illegal ausgeforschte Informationen gegen die Arbeitnehmer zu verwenden. Daneben werden "legale" Videokontrollen weit über das heute zulässige Maß hinaus erweitert. Und ein Arbeitgeber kann "zu Qualitätszwecken" Kontrollaufnahmen machen, sie auswerten und speichern.