Geschichte:Opfer der Teilung: Kreuzberger Park erinnert an Cetin Mert

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Ein Rettungsring ist an der Oberbaumbrücke zu sehen. (Foto: Jörg Carstensen/dpa)

Kreuzberg und Friedrichshain gehören heute natürlich zusammen. Dass die Spree einmal Grenzfluss war, ist kaum noch vorstellbar. Genauso wie einige der Dramen der einst geteilten Stadt.

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Berlin (dpa/bb) - Cetin Mert wäre an diesem Samstag 54 Jahre alt geworden. Tatsächlich kam er als kleiner Junge an seinem fünften Geburtstag am 11. Mai 1975 ums Leben - ein Unfall, der durch die Weltpolitik zum Drama wurde. Eine Grünfläche in Kreuzberg soll künftig an Cetin Mert erinnern, der als eines der jüngsten Opfer der Berliner Teilung bis 1989 gilt.

Beim Ballspielen fiel das Kind an seinem Geburtstag unweit der Oberbaumbrücke in die Spree. Da diese an dieser Stelle damals in voller Breite zum Gebiet der DDR gehörte, trauten sich West-Berliner Retter auf der Suche nach Cetin nicht ins Wasser. Ein Boot der DDR-Grenztruppen kam zu spät, obwohl DDR-Aufklärer den Unfall bemerkt hatten. Der kleine Junge wurde fünf Meter vom Ufer entfernt von DDR-Tauchern tot geborgen.

„Heutzutage überqueren wir die Oberbaumbrücke, die unsere beiden Bezirksteile verbindet, wie selbstverständlich“, erklärte die Bezirksbürgermeisterin von Friedrichshain-Kreuzberg, Clara Hermann. „Zu Zeiten der deutschen Teilung sind in diesem Gebiet spielende Kinder gestorben. An eines dieser tragischen Schicksale erinnern wir in diesem Kreuzberger Park.“ Die offizielle Benennung der Grünfläche an der Ecke Skalitzer Straße/Mariannenstraße soll am Samstag (15.00 Uhr) begangen werden.

Cetin Mert war eines von mehreren Kindern, die damals beim Spielen in der Spree ertranken. Sein Tod hatte Konsequenzen. West-Berlin ließ die Uferböschung sichern und Warnschilder aufstellen, wie es in der Chronik der Mauer heißt. Grenzer auf DDR-Seite erhielten ihrerseits den Befehl, das westliche Ufer intensiver zu überwachen und bei Unfällen zu helfen. Im Oktober 1975 schlossen beide Seiten ein Abkommen, wonach auch westliche Helfer in akuten Notlagen Menschen aus Grenzgewässern retten durften.

© dpa-infocom, dpa:240510-99-984214/2

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