Das Europaparlament hat die Immunität der Vorsitzenden der rechtsextremen französischen Partei Front National (FN), Marine Le Pen, aufgehoben. Damit machte die EU-Volksvertretung den Weg für ein Strafverfahren gegen die 44-Jährige in Frankreich frei. Die Staatsanwaltschaft in Lyon wirft Le Pen islamfeindliche Äußerungen vor und droht mit einer Anklage wegen "Aufstachelung zum Hass, Diskriminierung und Gewalt gegen eine Gruppe von Personen aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit".
Hintergrund ist ein Auftritt der Tochter des FN-Gründers Jean-Marie Le Pen im Dezember 2010. Vor Parteianhängern hatte sie damals öffentliche Gebete von Muslimen verurteilt und diese mit der Besatzung Frankreichs durch Nazi-Deutschland verglichen. Die Rede löste in Frankreich große Empörung aus.
Die umstrittene Äußerung Le Pens sei im Rahmen ihres Wahlkampfes für den Vorsitz der FN gefallen, stellte das Europäische Parlament fest. Sie habe ausschließlich die französische Politik betroffen. Es gebe keinen "unmittelbaren und offenkundigen Zusammenhang" zwischen den in Frankreich erhobenen Beschuldigungen und der Ausübung des Mandats Marine Le Pens im Europaparlament. Somit stehe nichts einer Aufhebung der Immunität im Wege.