Prozess in Frankfurt:Fünfeinhalb Jahre Gefängnis für Franco A.

Lesezeit: 1 min

Muss mehr als fünf Jahre ins Gefängnis: Bundeswehrsoldat Franco A. (Foto: Thomas Lohnes/AFP)

Der 33-jährige suspendierte Bundeswehroffizier hatte Waffen gehortet und sich zum Schein als syrischer Flüchtling ausgegeben. Das Gericht ist überzeugt, dass er eine "schwere staatsgefährdende Straftat" begehen wollte.

Der suspendierte Bundeswehroffizier Franco A. ist vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Das Gericht befindet ihn der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat und Verstößen gegen das Waffenrecht für schuldig. Zudem bescheinigte das Gericht Franco A. eine völkisch-nationalistische, rechtsextremistische Gesinnung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

14 Monate lang dauerte der Prozess gegen den 33-Jährigen aus Offenbach. Zu Anfang des Prozesses befand er sich auf freiem Fuß, seit Februar jedoch in Untersuchungshaft, weil das Gericht eine Verdunklungsgefahr sah.

Die Anklage sieht in Franco A. einen Rechtsextremisten, der Waffen gehortet und politisch Andersdenkende ausgespäht hat. Die Vertreterin der Bundesanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von sechs Jahren und drei Monaten gefordert. Franco A. sei "ein rechtsradikaler Terrorist", der Anschläge auf das Leben hochrangiger Politiker oder Personen des öffentlichen Lebens geplant habe, sagte die Anklagevertreterin. Als mögliche Anschlagsopfer, so heißt es in der Anklageschrift, habe A. etwa den früheren Außenminister Heiko Maas oder die Grünen-Politikerin Claudia Roth gesehen.

Vor mehr als fünf Jahren, im Februar 2017, wurde A. auf dem Wiener Flughafen festgenommen, als er eine Pistole aus einem Versteck holen wollte. Nach der Festnahme stellte sich heraus, dass er ein Doppelleben als angeblicher syrischer Flüchtling führte.

Im Prozess bestritt er, Anschläge geplant zu haben. Er räumte lediglich ein, Waffen und Munition gehortet zu haben für den Fall eines Zusammenbruchs der öffentlichen Ordnung. Außerdem gab er zu, sich mit der falschen Identität als Flüchtling Sozialleistungen erschlichen zu haben. Er habe, so seine Behauptung vor Gericht, damit auf Missstände im deutschen Asylrecht aufmerksam machen wollen. Die Bundesanwaltschaft geht jedoch davon aus, dass A. mit der Scheinidentität bezweckte, den Tatverdacht nach den Anschlägen auf syrische Flüchtlinge lenken zu können.

Für die von Franco A. eingeräumten Vorwürfe hatten seine Verteidiger auf eine Geld- oder Bewährungsstrafe plädiert. Vom Vorwurf der Vorbereitung einer staatsgefährdenden Straftat hingegen sei ihr Mandat freizusprechen.

© SZ/dpa/SZ/olkl - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

SZ PlusProzess
:Ein deutscher Offizier

Demnächst wird das Urteil gegen Franco A. gefällt, der vor Gericht zwar viel redet, aber nichts sagt. Schon gar nicht über die Waffen, die er gehortet hat, und rechtsradikale Umtriebe in der Bundeswehr.

Von Annette Ramelsberger

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: