Bundeswehr:Bundesgerichtshof lässt Prozess wegen Terrorverdachts gegen Franco A. zu

Eine deutsche Fahne ist an einem Schießplatz an der Uniform eines Soldaten befestigt. (Foto: picture alliance / Karl-Josef Hi)
  • Franco A. wird vorgeworfen, aus rechtsextremer Gesinnung einen Anschlag geplant zu haben und saß deswegen mehrere Monate in Untersuchungshaft.
  • Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte die Anklage wegen Terrorverdachts Mitte 2018 nicht zugelassen.
  • Dagegen war der Generalbundesanwalt vor dem Bundesgerichtshof vorgegangen.

Der Bundeswehrsoldat Franco A. muss sich nun doch wegen Terrorverdachts vor Gericht verantworten. Es wurde eine Anklage wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat durch einen Beschluss des Bundesgerichtshofs zugelassen, wie eine Sprecherin des Oberlandesgerichts Frankfurt mitteilte.

Ein Termin für den Prozess vor dem Oberlandesgericht steht noch nicht fest. Der aus Offenbach stammende Franco A. war 2017 für mehrere Monate in Untersuchungshaft genommen worden. Ihm wird vorgeworfen, aus rechtsextremer Gesinnung einen Anschlag geplant zu haben. Er soll sich dafür unter falscher Identität als syrischer Asylbewerber registriert haben, um den Verdacht auf Flüchtlinge zu lenken. Nach früherer Darstellung der Bundesanwaltschaft sollte der Anschlag so als radikal-islamistischer Terrorakt wahrgenommen werden.

Der ursprünglichen Anklage der Bundesanwaltschaft von 2017 zufolge soll Oberleutnant Franco A. in seinen Aufzeichnungen Politiker wie den heutigen Außenminister Heiko Maas (SPD), Bundestags-Vizepräsidentin Claudia Roth (Grüne) oder die Menschenrechtsaktivistin und Journalistin Anetta Kahane als Anschlagsziele vorgesehen haben.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte damals aber keinen hinreichenden Terrorverdacht gesehen und die Anklage gegen Franco A. Mitte 2018 nicht zugelassen. Dagegen war der Generalbundesanwalt vor dem Bundesgerichtshof vorgegangen. Franco A. wäre sonst vor dem Landgericht Darmstadt wegen weniger schwerwiegender Vergehen angeklagt worden. Die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat kann laut Strafgesetzbuch mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden.

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