Justiz:Deutlich mehr Asylverfahren vor Verwaltungsgerichten

Eine Statue der Justitia hält eine Waage in der Hand. (Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/Symbolbild)

Gegen eine ablehnende Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge können betroffene Menschen eine Klage vor einem Verwaltungsgericht erheben. Davon machten im vergangenen Jahr einige Menschen Gebrauch in Niedersachsen.

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Hannover (dpa/lni) - Die Zahl der Asylverfahren vor niedersächsischen Verwaltungsgerichten ist im vergangenen Jahr deutlich gestiegen. Es waren knapp 6500 Hauptverfahren und somit 936 mehr als noch ein Jahr zuvor, wie das Justizministerium in Hannover auf dpa-Anfrage mitteilte. Die Zahl war zuletzt 2019 noch höher - da waren es mehr als 6600. Besonders viele Hauptverfahren gingen 2017 ein - da waren es mehr als 22.000.

Gegen eine ablehnende Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge können betroffene Menschen laut Asylgesetz eine Klage vor einem Verwaltungsgericht erheben. In Niedersachsen gibt es sieben Verwaltungsgerichte. Das Gericht überprüft dann die Entscheidung des Bundesamtes. Kommt es zu der Erkenntnis, dass die Voraussetzungen für eine Schutzgewährung bestehen, hebt es den vorherigen Bescheid auf und verpflichtet das Bundesamt zu einer Schutzgewährung.

Die Zahl der Eilverfahren ist im vergangenen Jahr ebenfalls deutlich gestiegen. Lag diese Zahl 2021 noch bei etwas mehr als 1500, waren es 2022 rund 2000. Die Eilverfahren dauerten den Angaben zufolge im vergangenen Jahr durchschnittlich einen Monat - diese Dauer hat sich in den vergangenen Jahren kaum verändert.

Die Dauer der Hauptverfahren stieg im vergangenen Jahr demnach um durchschnittlich knapp zwei Monate. Da viele ältere Verfahren abgearbeitet werden, handelt es sich bei der gestiegenen Verfahrensdauer oftmals um einen statistischen Effekt.

© dpa-infocom, dpa:230325-99-83591/2

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