Finanzpakt:Bund und Länder ordnen ihre Finanzbeziehungen neu

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Nächtliche Pressekonferenz: Bundeskanzlerin Angela Merkel an der Seite von Erwin Sellering (SPD, links), dem Ministerpräsidenten von Mecklenburg-Vorpommern, sowie Reiner Haseloff (CDU) aus Sachsen-Anhalt. (Foto: dpa)
  • Nach achtstündigen Verhandlungen haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, ihre Finanzbeziehungen neu zu ordnen.
  • Laut Bundeskanzlerin Merkel sind nur noch einige Details zu klären.
  • Ministerin Schwesig konnte sich mit der Forderung nach einer Ausweitung des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende nicht durchsetzen.

Bei einem Treffen der Regierungschefs der Länder mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) haben beide Seiten wesentliche Züge eines Gesetzespakets vereinbart. Es gebe eine Einigung "auf all die notwendigen Grundgesetzänderungen und auch die politischen Eckpunkte für die notwendigen einfachen gesetzlichen Änderungen", sagte Merkel in der Nacht zum Freitag. Bei einigen Detailfragen herrsche aber noch Klärungsbedarf.

Mitte Oktober hatten sich Bund und Länder nach mehr als zweijährigen Verhandlungen darauf verständigt, dass Berlin nach Auslaufen der bisherigen Regelungen ab 2020 die Länderhaushalte mit jährlich gut 9,5 Milliarden Euro unterstützt.

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Er konnte offenbar durchsetzen, dass Bayern künftig 1,3 Milliarden Euro weniger einzahlt. Um die Neuregelung der Finanzbeziehungen von Bund und Ländern von 2020 an wurde lange gerungen.

Von Cerstin Gammelin, Berlin

Im Gegenzug soll der Bund mehr Kompetenzen und Kontrollmöglichkeiten bekommen. Bei den Einzelheiten hakte es in den vergangenen Wochen allerdings: Die Länder hatten Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) vorgeworfen, mit seinen Gesetzesvorschlägen über die Vereinbarungen vom Oktober hinauszugehen.

Ältere Trennungskinder gehen vorerst leer aus

Nach dem mehr als achtstündigen Spitzengespräch im Kanzleramt sagte Merkel, es seien "noch einige Dinge in der Feinheit zu klären". So seien etwa Details bei der Finanzierung der Ausweitung des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende offen. Für 1,6 Millionen Alleinerziehende in Deutschland sind das zunächst schlechte Nachrichten.

Der angekündigte Unterhaltsvorschuss für ältere Trennungskinder wird vorerst nicht kommen. Und das, obwohl das Kabinett bereits beschlossen hatte, künftig auch älteren Kindern Trennungsunterhalt zu zahlen. Komme es hier zu keiner Einigung im Rahmen des Bund-Länder-Finanzpakets, werde die SPD dem gesamten Paket nicht zustimmen, hatte SPD-Faktionschef Thomas Oppermann kürzlich bei einer Fraktionssitzung klargemacht. Eine leere Drohung, wie sich in der Nacht zum Freitag herausstellte. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung soll nun eine Arbeitsgruppe auf Minister- und Ministerpräsidentenebene eine Lösung für die Finanzierung des Unterhaltsvorschusse finden.

Unterhaltsvorschuss wird Kindern getrennter Eltern vom Jugendamt gezahlt, wenn ein Elternteil keinen Kindesunterhalt zahlen kann oder will. Bisher gibt es die Leistung nur maximal sechs Jahre lang und bis zum zwölften Geburtstag des Kindes. Weil das Alleinerziehende mit älteren Kindern benachteiligt, hat das Kabinett im November auf Initiative von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) beschlossen, den Unterhaltvorschuss bis zum 18. Lebensjahr auszuweiten. Länder und Kommunen aber stellten sich quer. Sie befürchteten unkalkulierbare Kosten und 450 000 neue Anträge, die bei den Jugendämtern nicht ab 1. Januar bearbeitet werden könnten. Die Bundesregierung geht von 260 000 neuen Anträgen aus.

Schwesig machte den Kompromissvorschlag, die Reform erst zum 1. April in Kraft treten zu lassen, um die Ämter nicht zu überfordern, Trennungskindern den Unterhalt aber rückwirkend zum 1. Januar zu zahlen. Dies scheiterte jedoch in der Nacht zum Freitag. Strittig war bis zuletzt auch, in welcher Höhe der Bund sich an den Kosten für Unterhaltsvorschuss beteiligt. Im vergangenen Jahr wurden 843 Millionen für säumige Eltern von Jugendämtern gezahlt. Bisher trägt der Bund ein Drittel dieser Kosten, die Länder zwei Drittel. Gibt es künftig auch für ältere Kinder den Unterhaltsvorschuss, könnten die Kosten sich verdoppeln.

Um die Lasten gerecht auf alle Schultern zu verteilen, müsse der Bund sich an den Mehrkosten künftig mindestens zur Hälfte beteiligen, forderten die Länder. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) aber zeigte sich vor Abschluss der Verhandlungen unnachgiebig, er wollte keine zusätzlichen Bundesmittel freigeben für die Reform. Auch die Länder leisteten erheblichen Widerstand gegen zusätzliche Belastungen. Den Preis zahlen nun ältere Trennungskinder. Sie müssen weiter warten.

Abgesehen vom Unterhaltsvorschuss seien auch zu "wenigen anderen Themen" weitere Beratungen nötig, "aber im Grundsatz ist das heute ein Riesenschritt". Unklar war zunächst, ob das Gesetzespaket bereits am Freitag im Bundeskabinett behandelt wird.

Der Ministerpräsident von Mecklenburg-Vorpommern, Erwin Sellering (SPD), sagte, eine Arbeitsgruppe werde sich mit den offenen Fragen beim Unterhaltsvorschuss befassen. "Klar ist, dass alles mit allem zusammenhängt und wir am Ende nur ein Gesamtpaket beschließen können", sagte er. Die Verhandlungen im Kanzleramt seien "keine einfachen Gespräche" gewesen. Gerade im Kleingedruckten habe "viel Konfliktstoff" gelauert.

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Ein weiterer Streitpunkt war die geplante Infrastrukturgesellschaft, mit der sich der Bund ab 2021 um Bau, Planung und Betrieb der deutschen Autobahnen und wichtiger Fernstraßen kümmern soll. Sellering sagte, für die Länder sei "ganz entscheidend" gewesen, dass es keine Privatisierung der Autobahnen und keinen Nachteil für die Beschäftigten geben dürfe. "Ich denke, da haben wir eine Lösung gefunden."

Sanierungsbeihilfen für Bremen und das Saarland

Mehr Kompetenzen soll der Bund auch bei Investitionen in Schulen und bei der Steuerverwaltung erhalten. Außerdem ist eine engere Kooperation von Bund und Ländern bei den Onlineportalen der Verwaltung geplant. Einzelheiten zu diesen Themen nannte Merkel nicht. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Rainer Haseloff (CDU) sagte, für die unionsgeführten Länder sei wichtig gewesen, dass die notwendigen Grundgesetzänderungen "unser föderales System nicht dejustrieren". Dies sei nicht einfach zu formulieren gewesen, "deshalb haben wir auch einige Stunden länger gebraucht".

Bund und Länder verständigten sich weiterhin auf Einzelheiten der Sanierungsbeihilfen für Bremen und das Saarland in Höhe von jeweils 400 Millionen Euro. Merkel betonte, dass das Bundesfinanzministerium über die Einhaltung der Tilgungsziele wachen werde.

Bei dem Treffen berieten Bund und Länder auch über eine bessere Koordination von Abschiebungen, um abgelehnte Asylbewerber schneller in ihre Heimat zurückzubringen.

Laut Merkel ist ein "gemeinsames Zentrum zur Rückführung" geplant, in dem sich Beamte des Bundes und der Länder ständig austauschen könnten. Zunächst müsse der Bund das Thema weiter beraten, eine Verständigung mit den Ländern auf Eckpunkte könnte bis Anfang Februar erfolgen.

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