Bei einem Treffen der Regierungschefs der Länder mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) haben beide Seiten wesentliche Züge eines Gesetzespakets vereinbart. Es gebe eine Einigung "auf all die notwendigen Grundgesetzänderungen und auch die politischen Eckpunkte für die notwendigen einfachen gesetzlichen Änderungen", sagte Merkel in der Nacht zum Freitag. Bei einigen Detailfragen herrsche aber noch Klärungsbedarf.
Mitte Oktober hatten sich Bund und Länder nach mehr als zweijährigen Verhandlungen darauf verständigt, dass Berlin nach Auslaufen der bisherigen Regelungen ab 2020 die Länderhaushalte mit jährlich gut 9,5 Milliarden Euro unterstützt.
Im Gegenzug soll der Bund mehr Kompetenzen und Kontrollmöglichkeiten bekommen. Bei den Einzelheiten hakte es in den vergangenen Wochen allerdings: Die Länder hatten Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) vorgeworfen, mit seinen Gesetzesvorschlägen über die Vereinbarungen vom Oktober hinauszugehen.
Ältere Trennungskinder gehen vorerst leer aus
Nach dem mehr als achtstündigen Spitzengespräch im Kanzleramt sagte Merkel, es seien "noch einige Dinge in der Feinheit zu klären". So seien etwa Details bei der Finanzierung der Ausweitung des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende offen. Für 1,6 Millionen Alleinerziehende in Deutschland sind das zunächst schlechte Nachrichten.
Der angekündigte Unterhaltsvorschuss für ältere Trennungskinder wird vorerst nicht kommen. Und das, obwohl das Kabinett bereits beschlossen hatte, künftig auch älteren Kindern Trennungsunterhalt zu zahlen. Komme es hier zu keiner Einigung im Rahmen des Bund-Länder-Finanzpakets, werde die SPD dem gesamten Paket nicht zustimmen, hatte SPD-Faktionschef Thomas Oppermann kürzlich bei einer Fraktionssitzung klargemacht. Eine leere Drohung, wie sich in der Nacht zum Freitag herausstellte. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung soll nun eine Arbeitsgruppe auf Minister- und Ministerpräsidentenebene eine Lösung für die Finanzierung des Unterhaltsvorschusse finden.
Unterhaltsvorschuss wird Kindern getrennter Eltern vom Jugendamt gezahlt, wenn ein Elternteil keinen Kindesunterhalt zahlen kann oder will. Bisher gibt es die Leistung nur maximal sechs Jahre lang und bis zum zwölften Geburtstag des Kindes. Weil das Alleinerziehende mit älteren Kindern benachteiligt, hat das Kabinett im November auf Initiative von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) beschlossen, den Unterhaltvorschuss bis zum 18. Lebensjahr auszuweiten. Länder und Kommunen aber stellten sich quer. Sie befürchteten unkalkulierbare Kosten und 450 000 neue Anträge, die bei den Jugendämtern nicht ab 1. Januar bearbeitet werden könnten. Die Bundesregierung geht von 260 000 neuen Anträgen aus.
Schwesig machte den Kompromissvorschlag, die Reform erst zum 1. April in Kraft treten zu lassen, um die Ämter nicht zu überfordern, Trennungskindern den Unterhalt aber rückwirkend zum 1. Januar zu zahlen. Dies scheiterte jedoch in der Nacht zum Freitag. Strittig war bis zuletzt auch, in welcher Höhe der Bund sich an den Kosten für Unterhaltsvorschuss beteiligt. Im vergangenen Jahr wurden 843 Millionen für säumige Eltern von Jugendämtern gezahlt. Bisher trägt der Bund ein Drittel dieser Kosten, die Länder zwei Drittel. Gibt es künftig auch für ältere Kinder den Unterhaltsvorschuss, könnten die Kosten sich verdoppeln.
Um die Lasten gerecht auf alle Schultern zu verteilen, müsse der Bund sich an den Mehrkosten künftig mindestens zur Hälfte beteiligen, forderten die Länder. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) aber zeigte sich vor Abschluss der Verhandlungen unnachgiebig, er wollte keine zusätzlichen Bundesmittel freigeben für die Reform. Auch die Länder leisteten erheblichen Widerstand gegen zusätzliche Belastungen. Den Preis zahlen nun ältere Trennungskinder. Sie müssen weiter warten.