Europäischer Gerichtshof:Vorratsdatenspeicherung laut Gutachten rechtswidrig

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Ein automatisches Lager für Magnet-Datenbänder (Symbolbild) (Foto: dpa)

Die umstrittene Vorratsdatenspeicherung verstößt nach Ansicht eines Gutachters am Europäischen Gerichtshof gegen EU-Grundrechte. Das geht aus einem in Luxemburg veröffentlichten Rechtsgutachten hervor. Das Aus für das anlasslose Sammeln von Verbindungsdaten bedeutet dies jedoch nicht.

Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung droht vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu scheitern. Die Regelung zur Speicherung von Telefon- und E-Mail-Kommunikation sei in ihrer jetzigen Form nicht mit der Grundrechte-Charta der Europäischen Union vereinbar, sagte der zuständige Generalanwalt Perdro Cruz Villalon.

Grundlage für die Auffassung ist ein heute in Luxemburg veröffentlichtes Rechtsgutachten. In den meisten Fällen folgt der Gerichtshof dem einflussreichen Gutachter. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.

Nach Ansicht des Generalanwalts widerspricht die EU-Richtlinie von 2006 als Ganzes der Charta, so etwa dem Grundrecht auf Schutz der Privatsphäre. Zudem sei die vorgesehene Speicherung der Daten, die bis zu zwei Jahre dauern soll, unverhältnismäßig lange. Nach Ansicht des Gutachters könnte diese auf unter ein Jahr begrenzt werden.

Für den Bundesdatenschutzbeauftragten, Peter Schaar, zeige das Gutachten, dass die anlasslose Vorratsdatenspeicherung "gegen europarechtlich verbürgte Grundrechte" verstoße. Er sieht jetzt die neue Bundesregierung in der Pflicht: "Die schnelle Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung auf Basis einer offensichtlich europarechtswidrigen Richtlinie darf nunmehr nicht mehr ernsthaft in Erwägung gezogen werden."

"Vollkommen legitimes Ziel"

Das Gutachten stellt die Vorratsdatenspeicherung an sich allerdings nicht in Frage. Darin heißt es: Die Richtlinie verfolge "ein vollkommen legitimes Ziel, das darin besteht, die Verfügbarkeit der erhobenen und auf Vorrat gespeicherten Daten zum Zweck der Ermittlung, Feststellung und Verfolgung schwerer Straftaten sicherzustellen, und ist unter Berücksichtigung der beschränkten Kontrolle, die der Gerichtshof insoweit ausüben kann, als zur Erreichung dieses Endziels geeignet und - vorbehaltlich der Garantien, mit denen sie versehen sein sollte - sogar erforderlich anzusehen."

Generalanwalt Villalon zufolge müssten Einschränkungen von Rechten der EU-Charta jedoch verhältnismäßig sein und dürften nur vorgenommen werden, wenn sie "erforderlich" sind.

Der Gutachter empfiehlt dem Europäischen Gerichtshof, die beanstandete Richtlinie in seinem Urteil nicht direkt auszusetzen. Vielmehr sollten die EU-Gesetzgeber ausreichend Zeit erhalten, um die notwendigen Änderungen vorzunehmen.

Der deutsche Grünen-Politiker Malte Spitz reagierte auf Twitter umgehend enttäuscht auf das Gutachten:

Deutschland hat die 2006 erlassene EU-Richtlinie unter der schwarz-gelben Regierung bisher nicht umgesetzt, weil die FDP diese ablehnt. Die künftigen Koalitionspartner Union und SPD wollen die Richtlinie umsetzen. Allerdings sprechen sie sich dafür aus, auf EU-Ebene "auf eine Verkürzung der Speicherfrist auf drei Monate" hinzuwirken.

Davor warnt der scheidende Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar. "Der Koalitionsvertrag heißt in diesem Punkt nichts Gutes", sagte er den Ruhr-Nachrichten.

© Süddeutsche.de/dpa/Reuters/AFP - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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