Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte:Russland wegen Erniedrigung eines Soldaten verurteilt

Ein russischer Rekrut verlässt zweimal unerlaubt die Truppe. Seine Strafe: Er muss sich nackt vor den anderen Soldaten auf dem Exerzierplatz aufstellen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland nun für diese Behandlung verurteilt.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Russland wegen der menschenunwürdigen Behandlung eines Rekruten verurteilt. Der 27-Jährige war nach eigenen Angaben 2007 nach zwei Fluchtversuchen gezwungen worden, sich auf dem Exerzierplatz nackt vor anderen Soldaten aufzustellen. Damit sollte er daran gehindert werden, die Truppe ein weiteres Mal unerlaubt zu verlassen.

Der EGMR betrachtete diese Strafe als Verstoß gegen Artikel drei der Europäischen Menschenrechtskonvention. Demnach sind Folter, menschenunwürdige und erniedrigende Behandlung verboten. Das Gericht sprach dem Mann am Donnerstag in Straßburg für diese "unnötige und öffentliche Erniedrigung" eine Entschädigung von 15 000 Euro zu.

In der Armee müsse Disziplin eingehalten werden, heißt es in dem Urteil. Doch diese Strafe sei nicht als Mittel zu rechtfertigen, um den Mann an einem weiteren Fluchtversuch zu hindern. Die russische Regierung, die der Menschenrechtskonvention beigetreten ist, ist verpflichtet, das Geld zu zahlen. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

© sz.de/dpa/pamu - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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