EU:Zu viel gezahlt für die Dusche

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Wasserhähne, Toiletten, Waschbecken - diverse Hersteller von Badezimmer-Ausstattung haben ihre Verkaufspreise abgesprochen und künstlich hochgehalten. (Foto: Oliver Berg/Symbolbild)

Luxemburg (dpa) - Deutsche Hersteller von Badezimmer-Ausstattung müssen Bußgelder in dreistelliger Millionenhöhe zahlen. Sechs Jahre nach einem Beschluss der EU-Kommission hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in letzter Instanz die Klagen mehrerer an einem Badezimmer-Kartell beteiligten Unternehmen zurückgewiesen. Verbraucher in Europa haben jahrelang zu viel bezahlt. Ein verzwickter Fall - was ist passiert?

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Luxemburg (dpa) - Deutsche Hersteller von Badezimmer-Ausstattung müssen Bußgelder in dreistelliger Millionenhöhe zahlen. Sechs Jahre nach einem Beschluss der EU-Kommission hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in letzter Instanz die Klagen mehrerer an einem Badezimmer-Kartell beteiligten Unternehmen zurückgewiesen. Verbraucher in Europa haben jahrelang zu viel bezahlt. Ein verzwickter Fall - was ist passiert?

Wie hat der Europäische Gerichtshof entschieden?

Der EuGH wies die Klagen mehrerer an dem Kartell beteiligten Unternehmen zurück. Demnach haben auch die deutschen Firmen Villeroy & Boch, Dornbracht, Duravit, Hansgrohe und Hansa jahrelang verbotene Preisabsprachen mit der Konkurrenz getroffen. Zwei Urteile hob der EuGH zwar auf, verwies die Fälle wegen ungeklärter Fragen jedoch zurück an die vorangegangene Instanz, das EU-Gericht. Dies muss nochmal über eine Klage der EU-Kommission wegen reduzierten Strafmaßes gegen Keramag und andere sowie eine Klage der österreichischen Firma Laufen verhandeln.

Wem wird im Fall des Badezimmer-Kartells was vorgeworfen?

Wasserhähne, Toiletten, Waschbecken - 17 Hersteller von Badezimmer-Ausstattung haben während verschiedener Zeiträume in den Jahren von 1992 bis 2004 ihre Verkaufspreise abgesprochen und künstlich hochgehalten haben. Dieses Kartell hat die EU-Kommission im Sommer 2010 hochgehen lassen.

Wie sind die Mauscheleien abgelaufen?

„Das Kartell kann als wohlorganisiertes Kartell gelten“, sagte der damalige Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia 2010. Firmenvertreter sollen sich in verschiedenen Konstellationen mehr als 250 Mal getroffen haben. Dabei seien Preiserhöhungen, Mindestpreise sowie Rabatte festgesetzt und vertrauliche Geschäftsinformationen ausgetauscht worden.

Was unternahm die Kommission?

„Dieses Kartell hat den Bau- und Handwerksfirmen ebenso wie vielen Verbrauchern geschadet“, sagte Almunia damals - und empfahl den Geschädigten, die Firmen zu verklagen. Die Kommission selbst verhängte Geldbußen über insgesamt 622 Millionen Euro. Aufgeflogen war das Kartell wohl aufgrund von Hinweisen der US-Firma Masco. Diese habe „als erstes Unternehmen Informationen über das Kartell vorgelegt“, teilte die Kommission 2010 mit - und erließ den Amerikanern die komplette Strafe. Von den Deutschen muss Villeroy & Boch - auch nach dem EuGH-Urteil - mit 71,5 Millionen Euro am meisten zahlen.

Wie setzt sich die Höhe der verhängten Geldbußen zusammen?

Die EU sieht je nach Schwere und Länge des Kartells Strafen von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes vor. In diesem Fall blieben die Beträge aber weit darunter. Grund dafür war die Wirtschaftskrise, in der die Kommission Rücksicht auf die schwierige Lage vieler Firmen nahm. „Es geht in der Wettbewerbspolitik nicht darum, Unternehmen den Todesstoß zu versetzen“, sagte Almunia. Dem deutschen Unternehmen Grohe wurde - wie auch der US-Firma Ideal Standard - die Strafe um ein Drittel erlassen, weil beide mit der Kommission kooperierten. Grohe musste letztlich knapp 55 Millionen Euro zahlen, Ideal Standard mit 326 Millionen Euro die höchste Strafe.

Warum wurde der Fall nochmals aufgerollt?

Viele Firmen bestritten die Existenz des Kartells - und legten Widerspruch gegen die Entscheidung der EU-Kommission ein. Eine Sprecherin von Villeroy & Boch sagte, die Preisabsprachen habe es nie gegeben. Das EU-Gericht bestätigte 2013 jedoch einen Großteil der Geldbußen. Deshalb wandten sich die mutmaßlichen Kartellsünder an die nächsthöhere Instanz, den Europäischen Gerichtshof. Das EuGH-Urteil ist nun der Schlusspunkt in diesem Fall.

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