Luxemburg (dpa) - Im jahrelangen Streit um die Farbe Rot als Marke sehen sich die deutschen Sparkassen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes gestärkt. Das Gericht bestätigte in Luxemburg, dass ein Unternehmen sich eine konturlose Farbe grundsätzlich als Marke schützen lassen kann. Die Sparkassen müssen demnach belegen, dass eine große Mehrheit der Verbraucher den verwendeten Farbton „Verkehrsrot“ im Finanzbereich als Kennzeichen der Sparkassen verstehe - auch wenn er ohne das klassische Sparkassen-S erscheine. Dies müsse nun im Einzelfall geprüft werden.
EU:Sparkassen sehen sich beim Streit um Farbe Rot gestärkt
Luxemburg (dpa) - Im jahrelangen Streit um die Farbe Rot als Marke sehen sich die deutschen Sparkassen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes gestärkt. Das Gericht bestätigte in Luxemburg, dass ein Unternehmen sich eine konturlose Farbe grundsätzlich als Marke schützen lassen kann. Die Sparkassen müssen demnach belegen, dass eine große Mehrheit der Verbraucher den verwendeten Farbton "Verkehrsrot" im Finanzbereich als Kennzeichen der Sparkassen verstehe - auch wenn er ohne das klassische Sparkassen-S erscheine. Dies müsse nun im Einzelfall geprüft werden.
Direkt aus dem dpa-Newskanal
Lesen Sie mehr zum Thema