EU:Hintergrund: Der Umgang der EU mit Flüchtlingsbooten

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Berlin (dpa) - Nach europäischem Recht sollen die EU-Staaten Flüchtlinge an ihren Grenzen mit Würde empfangen. Wenn ein Boot mit Flüchtlingen ankommt, sind die EU-Staaten verpflichtet, das Schiff in einen Hafen bringen und zu ermitteln, ob darunter Menschen sind, die Recht auf Asyl haben.

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Berlin (dpa) - Nach europäischem Recht sollen die EU-Staaten Flüchtlinge an ihren Grenzen mit Würde empfangen. Wenn ein Boot mit Flüchtlingen ankommt, sind die EU-Staaten verpflichtet, das Schiff in einen Hafen bringen und zu ermitteln, ob darunter Menschen sind, die Recht auf Asyl haben.

Allerdings überlässt die EU es den Mitgliedstaaten, national darüber zu entscheiden, wie sie illegale Immigration definieren und damit umgehen. Das erklärt die unterschiedlichen Verfahrensweisen in der EU.

ITALIEN: Wenn Flüchtlinge auf See in einer Notsituation sind, machen sich Fischer laut Gesetz nicht strafbar, wenn sie Hilfe leisten - im Gegenteil, sie sind sogar dazu verpflichtet. Dennoch berichten Medien immer wieder über die Angst der Fischer, bei einem Eingreifen wegen Förderung illegaler Einwanderung angeklagt zu werden. Tatsächlich ist dies 2007 passiert, laut Medienberichten soll es sich dabei aber um Sonderfälle gehandelt haben. Demnach gerieten diese Fischer in Verdacht, Menschenschlepper zu sein. Sie wurden vor Gericht freigesprochen. Trotzdem löste ihr Fall eine öffentliche Debatte aus.

GRIECHENLAND: Auch hier sind alle Seeleute per Gesetz verpflichtet, Menschen in Seenot zu helfen - und auch hier ist die Auslegung das Problem. Wer systematisch Migranten rettet und sie nach Griechenland bringt, läuft Gefahr, als Schleuser angeklagt zu werden. Schleuser wiederum können sich als Retter ausgeben. Aus diesem Grund informieren Fischer immer die Küstenwache über die Entdeckung von Bootsflüchtlingen und die Rettungsaktion. Menschenrechtsorganisationen werfen der Küstenwache vor, die Flüchtlinge mit gefährlichen Manövern zur Rückkehr in die Türkei bewegen zu wollen. Es gibt aber auch Berichte über Flüchtlinge, die ihre Boote selbst zum Kentern bringen, damit ihnen geholfen werden muss.

SPANIEN: Hier muss Flüchtlingen, die mit ihren Schiffen in Seenot geraten sind, in jeden Fall geholfen werden. Dies schreibt der Artikel 98 der UN-Seerechtskonvention vor, die auch von Spanien ratifiziert wurde. Dies bedeutet, dass beispielsweise Fischerboote oder Fährschiffe zu einer Hilfeleistung verpflichtet sind. Die Pflicht zur Hilfe gilt allerdings nur, solange das eigene Schiff und dessen Besatzung dadurch nicht in Gefahr geraten.

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