EU:Gift im Spielzeug: Deutschland muss Grenzwerte ändern

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Luxemburg (dpa) - Deutschland muss seine Grenzwerte für bestimmte Schwermetalle in Spielzeug den EU-Vorgaben anpassen. Dies hat das EU-Gericht in Luxemburg entschieden (Rechtssache T-198/12). Allerdings kann die Bundesregierung noch Rechtsmittel einlegen.

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Luxemburg (dpa) - Deutschland muss seine Grenzwerte für bestimmte Schwermetalle in Spielzeug den EU-Vorgaben anpassen. Dies hat das EU-Gericht in Luxemburg entschieden (Rechtssache T-198/12). Allerdings kann die Bundesregierung noch Rechtsmittel einlegen.

Bei Arsen, Quecksilber und Antimon muss sich Deutschland demnach an die im europäischen Recht festgelegten Obergrenzen halten. Bei Blei muss die EU-Kommission neu entscheiden, bei Barium hatte Deutschland keine Bedenken mehr, nachdem die EU neue Grenzwerte festgelegt hatte. Die Stoffe gelten zum Teil als krebserregend. Die zuständigen Ministerien für Wirtschaft sowie Ernährung und Landwirtschaft prüfen nun, ob Deutschland gegen das Urteil vorgeht.

Deutschland hatte argumentiert, dass die eigenen Obergrenzen Kindern besseren Schutz böten als die europäischen Vorgaben. Diese Sicht teilen die Richter in Luxemburg nicht: Denn für bestimmte Materialien erlaube Deutschland sogar höhere Grenzwerte als im EU-Recht vorgesehen.

Die giftigen Stoffe kommen in vielerlei Form ins Kinderzimmer. Blei und Quecksilber etwa finden sich in Batterien, Antimon kann in Spielzeug aus Polyester enthalten sein. Vergiftungen mit Schwermetallen können je nach Stoff zum Beispiel zu Schäden des Nervensystems führen oder die geistige Entwicklung verzögern.

Hintergrund des Streits sind unterschiedliche Methoden zur Bewertung des Risikos einer Aufnahme der Stoffe in den Körper. Nach deutschem Recht gelten einheitliche Grenzwerte für einen Schadstoff - egal, ob ein Material fest, flüssig oder staubig ist. Das EU-Recht hingegen ist bei staubigen Materialien (zum Beispiel Kreide) oder bei flüssigen Stoffen (etwa Seifenblasenflüssigkeit) strenger als das deutsche Recht.

Die EU-Kommission erklärte: Nur für Abschabungen von Spielzeug-Materialien (etwa von Holzklötzen, Plastikpuppen oder Metallschaukeln), seien die Grenzwerte der EU-Richtlinie zur Spielzeugsicherheit weniger streng als die deutschen (Grenzwerte). Das Risiko einer Gefährdung sei bei solchen Spielzeugen aber viel geringer. „Kinder müssten erst etwas von dem Stoff von den Spielzeugen abkratzen und zu sich nehmen, bevor die Chemikalien freigesetzt werden können.“

Auch die Luxemburger Richter meinen, dass das Risiko für die Kinder je nach Material variiert. Deshalb könne Deutschland nicht behaupten, dass die eigenen Grenzwerte Kinder in jedem Fall besser schützten. Die Branche stößt in ein ähnliches Horn. Der Deutsche Verband der Spielwarenindustrie (DVSI) erklärte zu den bisher noch übergangsweise geltenden deutschen Grenzwerten: „Diese sind aber weniger differenziert und in vielen Fällen höher als die Limits innerhalb der neuen (EU-)Direktive.“

Das zuständige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft beharrte indes auch nach dem Urteil darauf, dass die von Deutschland verfochtenen Grenzwerte strenger seien. Minister Christian Schmidt (CSU) verteidigte die Klage noch einmal: „Es war wichtig und richtig, dass Deutschland mit allen rechtlichen Mitteln gekämpft hat, um die Gesundheit der Kinder zu schützen.“ Das Bundeswirtschaftsministerium betonte, ein „hohes Schutzniveau für Kinderspielzeug (hat) höchste Priorität“.

Die Bundesregierung hatte 2012 gegen die EU-Kommission geklagt, um die nationalen Grenzwerte beibehalten zu können.

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