EU:Fragen & Antworten: Vorratsdatenspeicherung vor dem Aus?

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Luxemburg/Berlin (dpa) - Die Vorratsdatenspeicherung sorgt seit Jahren für erbitterten Streit in Deutschland und der EU. Ist es zulässig, dass Telekommunikationsfirmen flächendeckend speichern, wann wer mit wem wie lange telefoniert oder SMS und E-Mails schreibt?

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Luxemburg/Berlin (dpa) - Die Vorratsdatenspeicherung sorgt seit Jahren für erbitterten Streit in Deutschland und der EU. Ist es zulässig, dass Telekommunikationsfirmen flächendeckend speichern, wann wer mit wem wie lange telefoniert oder SMS und E-Mails schreibt?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat dazu nun ein Gutachten vorgelegt: Die bisherige Regelung verstößt demnach gegen europäisches Recht. Eine Änderung ist wahrscheinlich. Die künftigen Koalitionäre müssen nun noch mal ran an das Thema.

Was schreibt die zugrundeliegende EU-Richtlinie genau vor?

Seit 2006 müssen die EU-Staaten dafür sorgen, dass Telekommunikationsfirmen ohne Anfangsverdacht oder konkrete Gefahr Verbindungsdaten von Privatleuten bei Telefonaten und E-Mails sammeln: Name und Anschrift des Teilnehmers, Rufnummer, Uhrzeit und Datum einer Telefonverbindung, bei Handys auch der Standort zu Gesprächsbeginn. Verbindungsdaten zu SMS, Internet-Nutzung und E-Mails ebenso. Der Inhalt von Gesprächen dagegen wird nicht erfasst. Die Speicherdauer: mindestens sechs Monate und höchstens zwei Jahre.

Was soll die Speicherung riesiger Datenmengen auf Vorrat bringen?

Sie soll helfen, schwere Straftaten zu verhüten und Kriminelle besser zu verfolgen - so argumentieren die Befürworter. Bei Internet-Kriminalität wie Kinderpornos und Datenklau kämen Ermittler mit klassischen Ermittlungsinstrumenten oft nicht weit. Fahnder nutzen Daten über Telefonate und Internetkommunikation auch, um islamistische Terroristen zu suchen und Anschläge zu verhindern.

Was spricht dagegen?

Dass Datenspeicherung auf Vorrat individuelle Personenprofile bis hin zum gläsernen Bürger möglich macht. Der Gutachter am EU-Gerichtshof verweist auf das Risiko, „dass die Daten zu rechtswidrigen, potenziell die Privatsphäre verletzenden oder zu betrügerischen oder gar heimtückischen Zwecken verwendet würden“. Zudem sitzt die EU-Kommission seit längerem an einer Überarbeitung der EU-Richtlinie - das wollen viele zunächst abwarten.

Wird in Deutschland derzeit auch auf Vorrat gespeichert?

Nein. Zwar trat 2008 ein Gesetz in Kraft, das eine sechsmonatige Speicherung der Verbindungsdaten vorsah. 2010 erklärte das Bundesverfassungsgericht es aber für verfassungswidrig. Bis dahin gesammelte Daten mussten gelöscht werden. Die Union konnte sich mit dem damaligen Koalitionspartner FDP nicht auf eine Neufassung einigen. Die FDP, allen voran Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, leistete vehement Widerstand. Die EU-Kommission will die Bundesregierung mit einer Klage und einem millionenschweren Bußgeld zur Umsetzung zwingen und zerrte Deutschland im Mai 2012 auch vor den EuGH. Das Verfahren ist noch anhängig. Allerdings: Firmen speichern auch in Deutschland Verbindungsdaten zu Abrechnungszwecken für eine gewisse Zeit, sie geben diese aber nicht an Dritte heraus.

Was bedeutet das Gutachten?

Zunächst nicht sehr viel, denn es ändert nichts an der Rechtslage. Der Gutachter verwirft die EU-Richtlinie nicht komplett, sondern verweist nur auf Mängel. Somit bleibt die Regelung gültig - für die Mitgliedstaaten besteht eine Pflicht zur Umsetzung. Nun muss der Gerichtshof erst sein Urteil sprechen, was in etwa drei bis sechs Monaten der Fall sein wird. Nach einem Aus für die Datenspeicherung auf Vorrat sieht es aber nicht aus. Denn der Gutachter empfiehlt, die Richtlinie nicht für ungültig zu erklären, sondern dem Gesetzgeber Zeit zu geben, um „in einer angemessenen Frist“ die beanstandeten Vorgaben zu ändern. In den meisten Fällen folgt der Gerichtshof dem Gutachter. Kommt es auch diesmal so, müsste die Regelung gründlich überarbeitet werden. Das hätte Konsequenzen für alle EU-Länder.

Wie geht es in Deutschland weiter?

Union und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt, dass sie die Vorratsdatenspeicherung wieder einführen wollen - unter bestimmten Bedingungen: nur zur Aufklärung schwerer Verbrechen, bei akuter Gefahr für Leib und Leben und nach Genehmigung durch einen Richter. Gespeichert werden sollen die Daten nach den schwarz-roten Plänen nur auf Servern in Deutschland, und die Speicherfrist soll möglichst auf drei Monate verkürzt werden. Nun heißt es aber erst einmal abwarten: Von Union und SPD ist zu hören, die Vereinbarung müsse zwar nicht revidiert werden; vor einer Umsetzung müsse aber das endgültige EuGH-Urteil vorliegen. In den Koalitionsverhandlungen hatte es lange so ausgesehen, als wollten beide Seiten genau dies tun: abwarten, bis die Entscheidung auf EU-Ebene da ist und erst dann das konkrete Vorgehen festlegen. Ganz zum Schluss der Verhandlungen kam aber doch noch das Bekenntnis zur Vorratsdatenspeicherung. Manch einer bei Union und SPD könnte das nun bereuen.

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