EU:Europas Asylpolitik: Das Dubliner Abkommen

Landung auf der griechischen Insel Kos: Nach dem Dublin-Abkommen ist derjenige Staat, in dem ein Asylbewerber erstmals europäischen Boden betritt, für den Asylantrag verantwortlich. (Foto: Santi Palacios)

Brüssel (dpa) - In der EU ist derjenige Staat, in dem ein Asylbewerber erstmals europäischen Boden betritt, für den Asylantrag verantwortlich. So legt es die Dublin-II-Verordnung seit 2003 für die EU sowie Norwegen, Island und die Schweiz fest.

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Brüssel (dpa) - In der EU ist derjenige Staat, in dem ein Asylbewerber erstmals europäischen Boden betritt, für den Asylantrag verantwortlich. So legt es die Dublin-II-Verordnung seit 2003 für die EU sowie Norwegen, Island und die Schweiz fest.

Inzwischen gilt die Dublin-III-Verordnung, die 2013 in Kraft trat. Reist ein Flüchtling illegal weiter und stellt seinen Antrag in einem anderen Staat, kann er in das Land der ersten Einreise zurückgeschickt werden.

Derzeit kommen viele Bootsflüchtlinge über das Mittelmeer nach Italien oder Griechenland - häufig reisen sie nach Norden weiter. Aber auch Ungarn, das an den Balkan angrenzt, registriert eine große Zahl an Flüchtlingen.

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