Luxemburg (dpa) - Deutschland kann Zuwanderern aus anderen EU-Ländern unter bestimmten Bedingungen Hartz-IV-Leistungen verweigern. Ein Staat müsse die Möglichkeit haben, Zuwanderern ohne Job Sozialleistungen zu versagen, entschied der Europäische Gerichtshof. Im konkreten Fall ging es um eine Rumänin aus Leipzig, die auf Hartz IV geklagt hatte. Das Jobcenter hatte der Frau diese Leistungen verweigert, weil sie keine Arbeit aufnahm. Der EuGH entschied, die Frau verfüge nicht über "ausreichende Existenzmittel" und könne deshalb kein Recht auf Aufenthalt in Deutschland geltend machen.
EU:EuGH-Urteil: Deutschland darf Zuwanderern Hartz IV verweigern
Luxemburg (dpa) - Deutschland kann Zuwanderern aus anderen EU-Ländern unter bestimmten Bedingungen Hartz-IV-Leistungen verweigern. Ein Staat müsse die Möglichkeit haben, Zuwanderern ohne Job Sozialleistungen zu versagen, entschied der Europäische Gerichtshof. Im konkreten Fall ging es um eine Rumänin aus Leipzig, die auf Hartz IV geklagt hatte. Das Jobcenter hatte der Frau diese Leistungen verweigert, weil sie keine Arbeit aufnahm. Der EuGH entschied, die Frau verfüge nicht über "ausreichende Existenzmittel" und könne deshalb kein Recht auf Aufenthalt in Deutschland geltend machen.
Direkt aus dem dpa-Newskanal
Lesen Sie mehr zum Thema