Luxemburg (dpa) - Deutschland darf EU-Bürgern während der ersten drei Monate ihres Aufenthalts Sozialleistungen verweigern. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Eingereisten EU-Bürgern können demnach in einem anderen EU-Land ohne Prüfung des Einzelfalls bis zu drei Monate lang nach ihrer Einreise Sozialhilfeleistungen versagt werden, befand das Gericht. Im aktuellen Fall muss Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen einen Rechtsstreit zwischen einer spanischen Familie und einem deutschen Jobcenter im Kreis Recklinghausen entscheiden.
EU:EuGH: Staat darf EU-Bürgern Sozialleistungen zunächst verweigern
Luxemburg (dpa) - Deutschland darf EU-Bürgern während der ersten drei Monate ihres Aufenthalts Sozialleistungen verweigern. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Eingereisten EU-Bürgern können demnach in einem anderen EU-Land ohne Prüfung des Einzelfalls bis zu drei Monate lang nach ihrer Einreise Sozialhilfeleistungen versagt werden, befand das Gericht. Im aktuellen Fall muss Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen einen Rechtsstreit zwischen einer spanischen Familie und einem deutschen Jobcenter im Kreis Recklinghausen entscheiden.
Direkt aus dem dpa-Newskanal
Lesen Sie mehr zum Thema