EU:EuGH: Kosten für Sexshop-Lizenz in London rechtswidrig  

Luxemburg (dpa) - Die Gebühren von mehreren Zehntausend Euro für Sexshop-Lizenzen in London verstoßen nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs gegen EU-Recht. Die dortige Regelung widerspreche dem Ziel, den Zugang zu Dienstleistungstätigkeiten zu erleichtern, urteilten die Luxemburger Richter. Erotikshop-Betreiber aus dem Londoner Stadtteil Westminster sollten für die Bearbeitung ihres Antrags auf eine Lizenz Gebühren von umgerechnet fast 38 000 Euro bezahlen. Dabei waren rund 3500 Euro für die eigentliche Bearbeitung des Antrags fällig. Den Rest verlangte die Behörde für die Lizenz-Verwaltung.

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Luxemburg (dpa) - Die Gebühren von mehreren Zehntausend Euro für Sexshop-Lizenzen in London verstoßen nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs gegen EU-Recht. Die dortige Regelung widerspreche dem Ziel, den Zugang zu Dienstleistungstätigkeiten zu erleichtern, urteilten die Luxemburger Richter. Erotikshop-Betreiber aus dem Londoner Stadtteil Westminster sollten für die Bearbeitung ihres Antrags auf eine Lizenz Gebühren von umgerechnet fast 38 000 Euro bezahlen. Dabei waren rund 3500 Euro für die eigentliche Bearbeitung des Antrags fällig. Den Rest verlangte die Behörde für die Lizenz-Verwaltung.

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