EU:EuGH: Deutschland kann Zuwanderern Hartz-IV-Leistungen verweigern

Luxemburg (dpa) - Zuwanderern aus der EU können unter bestimmten Bedingungen Hartz-IV-Leistungen verweigert werden. Ein Staat müsse die Möglichkeit haben, Sozialleistungen zu versagen, entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.

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Luxemburg (dpa) - Zuwanderern aus der EU können unter bestimmten Bedingungen Hartz-IV-Leistungen verweigert werden. Ein Staat müsse die Möglichkeit haben, Sozialleistungen zu versagen, entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.

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