Luxemburg (dpa) - Zuwanderern aus der EU können unter bestimmten Bedingungen Hartz-IV-Leistungen verweigert werden. Ein Staat müsse die Möglichkeit haben, Sozialleistungen zu versagen, entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.
EU:EuGH: Deutschland kann Zuwanderern Hartz-IV-Leistungen verweigern
Luxemburg (dpa) - Zuwanderern aus der EU können unter bestimmten Bedingungen Hartz-IV-Leistungen verweigert werden. Ein Staat müsse die Möglichkeit haben, Sozialleistungen zu versagen, entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.
Direkt aus dem dpa-Newskanal
Lesen Sie mehr zum Thema