Luxemburg (dpa) - Aus deutschen Reisepässen soll das Kürzel „geb.“ für „geboren“ bald verschwinden. Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs reicht die Abkürzung nicht aus, um auch im Ausland eindeutig den Geburtsnamen zu erkennen. Die Richter befanden, dass neben dem Namen auch der Geburtsname in einem Feld erscheinen muss, das nicht nur in Deutsch, sondern auch noch in einer anderen Sprache bezeichnet wird. Geklagt hatte ein Mann aus Karlsruhe, der einen anderen Nachnamen als seinen Geburtsnamen trägt. Er argumentierte, die Angabe „geb.“ führe zu Missverständnissen im Ausland.
EU:EU-Urteil: Kürzel «geb.» soll aus deutschen Reisepässen verschwinden
Luxemburg (dpa) - Aus deutschen Reisepässen soll das Kürzel "geb." für "geboren" bald verschwinden. Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs reicht die Abkürzung nicht aus, um auch im Ausland eindeutig den Geburtsnamen zu erkennen. Die Richter befanden, dass neben dem Namen auch der Geburtsname in einem Feld erscheinen muss, das nicht nur in Deutsch, sondern auch noch in einer anderen Sprache bezeichnet wird. Geklagt hatte ein Mann aus Karlsruhe, der einen anderen Nachnamen als seinen Geburtsnamen trägt. Er argumentierte, die Angabe "geb." führe zu Missverständnissen im Ausland.
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