EU:EU-Gutachter: Blockade von illegalen Internetseiten rechtmäßig

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Luxemburg/Brüssel (dpa) - Filmfans können viele Werke im Netz schauen oder herunterladen. Doch nicht alle Angebote sind legal. Filmfirmen gehen immer wieder gegen illegale Anbieter vor. Gerichte könnten möglicherweise bald Internetanbieter stärker in die Pflicht nehmen.

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Luxemburg/Brüssel (dpa) - Filmfans können viele Werke im Netz schauen oder herunterladen. Doch nicht alle Angebote sind legal. Filmfirmen gehen immer wieder gegen illegale Anbieter vor. Gerichte könnten möglicherweise bald Internetanbieter stärker in die Pflicht nehmen.

Internetanbieter könnten künftig verpflichtet werden, illegale Webseiten zu sperren. Das sei nach europäischem Recht möglich, schreibt ein Gutachter am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg in einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme (Rechtssache C-314/12). Der deutsche Internetverband eco warnte, dass jede Art von Netzsperren „Zensurmaßnahmen wie in totalitären Staaten Tür und Tor öffnet“.

In dem Fall geht es um den österreichischen Internetanbieter UPC Telekabel und die Webseite kino.to. Das deutsche Filmstudio Constantin Film sowie die Wega Filmproduktionsgesellschaft hatten UPC Telekabel gerichtlich verpflichten wollen, den Zugang zu kino.to für seine Kunden zu blockieren. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet. In den meisten Fällen halten die Richter sich dabei an die Empfehlung ihres Gutachters.

Kino.to ist inzwischen nicht mehr online, 2011 stellte die Seite den Betrieb ein. Der Betreiber und mehrere Mitarbeiter wurden mittlerweile verurteilt, einige von ihnen zu Gefängnisstrafen. Doch selbst wenn die Website Vergangenheit ist: Auch in Zukunft werden die Gerichte „zahlreiche ähnliche Fälle“ klären müssen, schreibt der Gutachter am Europäischen Gerichtshof.

Dabei sollten Filmfirmen sich zunächst unmittelbar an die Betreiber der rechtswidrigen Webseite wenden. Doch nicht immer sind die Website-Betreiber und deren Internetanbieter greifbar, oft sitzen die Anbieter außerhalb Europas. Daher können die nationalen Gerichte auch die Internetanbieter ganz normaler Nutzer zu Blockaden auffordern. Denn: „Der Rechteinhaber (darf) nicht gegenüber einer massiv seine Rechte verletzenden Website schutzlos gestellt werden“.

Tippen Kunden dann diese Webadresse in ihren Internetbrowser ein, dürften Internetanbieter sie nicht auf die Seite weiterleiten. Allerdings müssten die Gerichte den Providern konkrete Sperrvorgaben für betroffene Webseiten machen. Ein ähnlicher Vorschlag für das Sperren von Webseiten mit Kinderpornografie hatte in Deutschland für Diskussionen gesorgt und wurde schließlich verworfen.

Kritiker warnen vor Zensur. Der Internetverband eco betonte, dass Internetanbieter als Dienstleister „keinen Einfluss auf rechtsverletztende Angebote nehmen können und sollten“. Die Internetprovider sind aus Sicht des eco für den Zugang, nicht für die Inhalte zuständig.

Zudem lassen sich Website-Sperren grundsätzlich umgehen. Das macht sie dem Gutachter zufolge nicht überflüssig. „Zwar mögen potenziell viele Nutzer in der Lage sein, eine Sperrung zu umgehen. Hieraus folgt jedoch keinesfalls, dass jeder dieser Nutzer sie auch umgehen wird.“ Möglicherweise falle manchen Nutzern erst durch die Sperre auf, dass sie ein illegales Angebot ansteuern wollten.

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