Luxemburg (dpa) - Eine Frau hat nur dann Anspruch auf Mutterschaftsurlaub, wenn sie zuvor schwanger gewesen ist und ein Kind geboren hat. Dies hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Frauen, deren Kind von einer Leihmutter geboren wurde, haben deswegen keinen Anspruch auf Mutterschaftsurlaub. Ziel des Mutterschaftsurlaubs sei nämlich „der Gesundheitsschutz in der durch die Schwangerschaft bedingten besonderen Situation der Verletzlichkeit“.
EU:EU-Gericht: Mutterschaftsurlaub nur bei Schwangerschaft
Luxemburg (dpa) - Eine Frau hat nur dann Anspruch auf Mutterschaftsurlaub, wenn sie zuvor schwanger gewesen ist und ein Kind geboren hat. Dies hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Frauen, deren Kind von einer Leihmutter geboren wurde, haben deswegen keinen Anspruch auf Mutterschaftsurlaub. Ziel des Mutterschaftsurlaubs sei nämlich "der Gesundheitsschutz in der durch die Schwangerschaft bedingten besonderen Situation der Verletzlichkeit".
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