Corona:EU einig über digitalen Impfpass

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Das Zertifikat soll pünktlich zum Beginn der Urlaubssaison funktionieren.

Von Björn Finke, Brüssel

Das Europaparlament und der Ministerrat, das Entscheidungsgremium der Mitgliedstaaten, haben sich am Donnerstagabend auf den rechtlichen Rahmen für digitale Corona-Impf- und Testnachweise in der EU geeinigt. Das Projekt soll sicherstellen, dass pünktlich zum Start der Reisesaison digitale Impfpässe grenzüberschreitend funktionieren: Deutsche Urlauber könnten dann am Flughafen auf Kreta den digitalen Impfpass samt QR-Code präsentieren, der ihnen zuhause beim Arzt ausgestellt wurde. Der griechische Grenzbeamte könnte den Code scannen, das System würde eine Abfrage in die deutsche Datenbank schicken und sofort anzeigen, dass das Zertifikat echt ist.

Parlament und Mitgliedstaaten stritten bis zuletzt darüber, welche Vorteile die digitalen Impf-, Test- und Genesungszertifikate bieten sollen. Der Verordnungsentwurf der Kommission überließ dies den einzelnen Regierungen. Das könnte zu einem Flickenteppich führen: In dem einen EU-Land müssen Zertifikate-Inhaber dann bei der Einreise vielleicht trotzdem einen Schnelltest machen, in dem anderen nicht. Die Europaabgeordneten wollten durchsetzen, dass die Länder Reisenden mit Zertifikat keine besonderen Pflichten auferlegen dürfen. Die Mitgliedstaaten hingegen argumentierten, dass solche Entscheidungen nationale Kompetenz seien. Der Kompromiss von Donnerstag betont nun zwar, dass dies unter nationale Hoheit falle, gibt aber trotzdem als Maßgabe aus, dass Regierungen Reisenden mit Zertifikat keine Auflagen machen sollten - es sei denn, dies sei "nötig und verhältnismäßig" im Kampf gegen die Pandemie.

Ein zweiter Streitpunkt waren die Kosten für Tests. Die Abgeordneten wollten, dass nicht nur die Zertifikate, sondern auch die Corona-Tests kostenlos sind. Das lehnten die Mitgliedstaaten ab. Immerhin sagte die EU-Kommission zu, mindestens 100 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen, um für die Staaten Tests zu kaufen. Ein dritter Knackpunkt war die Frage, was für russische und chinesische Impfstoffe gelten soll, die zwar in Ländern wie Ungarn eingesetzt werden, denen jedoch die Zulassung durch die Europäische Arzneimittel-Agentur EMA fehlt. Die Einigung sieht vor, dass Mitgliedstaaten Impfzertifikate aus dem EU-Ausland anerkennen können, aber nicht müssen, wenn keine EMA-Lizenz für das Vakzin vorliegt.

Auf technischer Ebene zwingt die Verordnung die Staaten, nationale Systeme für digitale Zertifikate so aufzubauen, dass sie im EU-Ausland funktionieren. Die Kommission stellt ein sogenanntes Gateway zur Verfügung, das grenzüberschreitende Abfragen ermöglicht. Seit anderthalb Wochen testet die Kommission das Gateway bereits mit den Mitgliedstaaten. Ziel ist es, dass zum 30. Juni alle nationalen Systeme einsatzbereit sind. Ein Kommissionsbeamter sagte am Donnerstag, die Staaten seien bei der Umsetzung unterschiedlich weit, aber er sei zuversichtlich, dass der Termin eingehalten werde.

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