Luxemburg (dpa) - Abschiebehäftlinge dürfen bis zu ihrer Ausreise aus Deutschland nicht in Gefängnissen untergebracht werden, sondern nur in speziell dafür vorgesehenen Einrichtungen. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Sollte ein Bundesland nicht über derartige Einrichtungen verfügen, müssten die Betroffenen in eine solche in einem anderen Land gebracht werden. Die Praxis mehrerer Länder, die Menschen in diesem Fall in einem Gefängnis mit Straftätern unterzubringen, verstoße gegen EU-Richtlinien, urteilten die Richter.
EU:Abschiebehäftlinge dürfen laut EuGH-Urteil nicht ins Gefängnis
Luxemburg (dpa) - Abschiebehäftlinge dürfen bis zu ihrer Ausreise aus Deutschland nicht in Gefängnissen untergebracht werden, sondern nur in speziell dafür vorgesehenen Einrichtungen. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Sollte ein Bundesland nicht über derartige Einrichtungen verfügen, müssten die Betroffenen in eine solche in einem anderen Land gebracht werden. Die Praxis mehrerer Länder, die Menschen in diesem Fall in einem Gefängnis mit Straftätern unterzubringen, verstoße gegen EU-Richtlinien, urteilten die Richter.
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