Luxemburg (dpa) - Abschiebehäftlinge dürfen bis zu ihrer Ausreise aus Deutschland nicht in normalen Gefängnissen untergebracht werden, sondern nur in speziell dafür vorgesehenen Einrichtungen. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Sollte ein Bundesland nicht über derartige Einrichtungen verfügen, müssten die Betroffenen in eine solche in einem anderen Land gebracht werden. Die Praxis einiger Länder, die Menschen in diesem Fall in einem Gefängnis mit gewöhnlichen Straftätern unterzubringen, verstoße gegen EU-Richtlinien. Das gelte auch dann, wenn der Betroffene einwilligt.
EU:Abschiebehäftlinge dürfen laut EuGH-Urteil nicht in normalen Knast
Luxemburg (dpa) - Abschiebehäftlinge dürfen bis zu ihrer Ausreise aus Deutschland nicht in normalen Gefängnissen untergebracht werden, sondern nur in speziell dafür vorgesehenen Einrichtungen. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Sollte ein Bundesland nicht über derartige Einrichtungen verfügen, müssten die Betroffenen in eine solche in einem anderen Land gebracht werden. Die Praxis einiger Länder, die Menschen in diesem Fall in einem Gefängnis mit gewöhnlichen Straftätern unterzubringen, verstoße gegen EU-Richtlinien. Das gelte auch dann, wenn der Betroffene einwilligt.
Direkt aus dem dpa-Newskanal
Lesen Sie mehr zum Thema