Washington:Richterin weist Trump auf Grenzen der Meinungsfreiheit hin

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Eine Richterin hat den früheren US-Präsidenten Donald Trump (hier während eines Golfturniers) auf die Grenzen der Meinungsfreiheit hingewiesen (Archivfoto). (Foto: USA TODAY SPORTS/via Reuters)

Bei der ersten Anhörung nach der Anklage gegen den ehemaligen US-Präsidenten wegen des Sturms auf das US-Kapitol macht Richterin Tanya Chutkan deutlich: Sie wird es nicht akzeptieren, dass der Republikaner Zeugen einschüchtert.

Bei der ersten Anhörung im Verfahren gegen Donald Trump im Zusammenhang mit der Kapitol-Attacke haben sich die Anwälte des früheren US-Präsidenten Medien zufolge einen Schlagabtausch mit der Richterin geliefert. Bei dem Termin am Freitag in der US-Hauptstadt Washington ging es um die Frage, ob Trump verboten werden soll, bestimmte Beweise, die im Rahmen der strafrechtlichen Ermittlungen gesammelt wurden, öffentlich zu machen.

Richterin Tanya Chutkan machte den Berichten nach deutlich, dass der Republikaner zwar das Recht auf freie Meinungsäußerung habe. Dieses sei aber "nicht absolut". Daher werde sie Maßnahmen ergreifen, sofern sich der Republikaner nicht an die Regeln halte. Trump selbst war bei der Anhörung nicht anwesend.

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Trump hatte nach der Anklage in üblicher Manier mit verbalen Attacken reagiert. Nach Auffassung von Sonderermittler Jack Smith richten sich seine Äußerungen etwa gegen Zeugen, Richter und Anwälte, die an dem Strafverfahren beteiligt sind. Sie seien ein Beleg dafür, dass man sich nicht darauf verlassen könne, dass Trump vertrauliche Informationen, die ihm im Laufe des Verfahrens zugänglich gemacht würden, geheim halten werde, argumentierte Smith. Es bestehe die Gefahr, dass Trump Beweismaterial verwende, um Zeugen einzuschüchtern.

Richterin Chutkan befasste sich in der Sitzung mit den Positionen beider Seiten in dieser Frage. Trumps Anwälte wiesen die Argumente der Anklage zurück. Die Richterin machte deutlich, dass sie ihre Verpflichtung ernst nehme, dafür zu sorgen, dass das Verfahren kein Spektakel werde. Wenn das bedeute, dass Trump bestimmte Sachen nicht öffentlich sagen dürfe, dann sei das so. Auf seine Bemühungen, im aktuellen Wahlkampf erneut um das Präsidentenamt zu kandidieren, könne dabei keine Rücksicht genommen werden.

Sie kündigte an, eine entsprechende Anordnung zu verhängen und warnte Trump davor, Zeugen einzuschüchtern. "In einem Strafverfahren wie diesem unterliegt die Redefreiheit des Angeklagten den Regeln", zitierte der Sender CNN die Richterin. Es war die erste Anhörung, die die 61-Jährige in dem Fall leitete - dieser war ihr per Zufallsprinzip zugewiesen worden. Chutkan war von US-Präsident Barack Obama in das Amt als Bundesrichterin eingesetzt worden.

Trump ist der erste Ex-Präsident in der US-Geschichte, der sich wegen mutmaßlicher Straftaten vor Gericht verantworten muss. Zuletzt ist der 77-Jährige wegen seiner Versuche angeklagt worden, das Ergebnis der Präsidentenwahl 2020 zu kippen. Bei einer Anhörung Ende August soll geklärt werden, wann der Prozess in diesem Fall beginnen soll.

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