Die FDP und die Spenden:Die süße Verführung

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Die Finck-Affäre belastet die FDP: Auch wenn es seit wenigen Jahren ein Parteispenden-Gesetz mit Hand und Fuß gibt - das Misstrauen der Bürger können Paragraphen nicht zerstreuen.

Heribert Prantl

Von Friedrich Halstenberg wird ein sarkastisch-bissiger Satz über Parteispenden kolportiert: "Wenn rauskommt, wie was reinkommt, dann komm' ich wo rein, wo ich nicht mehr rauskomm'".

Nach der Finck-Spende steht die FDP in der Kritik. (Foto: Foto: ddp)

Halstenberg war Experte für das Kassenwesen der Parteien. Er war SPD-Schatzmeister und er hat in den späten siebziger und in den frühen achtziger Jahren den Schuldenberg der Sozialdemokraten abgebaut. Ähnliche Sätze des Unbehagens über das Geld der Parteien, wenn auch nicht ganz so schön gedrechselt, gibt es auch von anderen Größen aus den frühen Jahren der Bundesrepublik.

Eine saubere Angelegenheit, das ergibt sich aus diesem Satz, war das Kassen- und Finanzwesen der Parteien zumindest in den ersten Jahrzehnten der Bundesrepublik nicht - und sauber ist es, nach Meinung vieler, die sich jetzt über die Millionenspende an die FDP erregen, noch immer nicht.

"Ich gebe, damit du gibst"

Die Spende riecht, sagen die Kritiker; sie rieche nach "do ut des", nach "Ich gebe, damit du gibst", nach Eine-Hand-wäscht-die-andere - schließlich habe die FDP zusammen mit der CSU dann die Mehrwertsteuersenkung für die Hotels durchgesetzt. Die Spende stammte aus dem Umfeld der Hoteliersfamilie Finck.

Spenden, die einer Partei "erkennbar in Erwartung eines bestimmten Vorteils versprochen werden", sind laut Gesetz verboten. Nicht verboten sind natürlich Spenden, die aus allgemeiner Sympathie für eine bestimmte Politik gemacht werden. Einen Spendenrichter, der das beurteilen und eine Spende untersagen könnte, gibt es aber nicht - obwohl das geltende Parteispendenrecht, verglichen mit früher, schon sehr genau geworden ist.

Jahrzehntelang war die ganze Gesetzeslage dürftig bis unklar. Und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts war widersprüchlich und verwirrend, ein jahrzehntelanges Hü und Hott mit sechs sich widersprechenden Entscheidungen. Das Durcheinander fand erst mit einem glasklaren Urteil im Jahr 1992 ein Ende. 1994 wurde ein Gesetz geschrieben, das die Grundsätze des Verfassungsgerichts berücksichtigte.

An der Abfassung war zum Beispiel Helmut Kohl beteiligt, der aber, wie sich dann zeigte, gar nicht daran dachte, sich daran zu halten. Der CDU-Spendenskandal von 1999/2000 war der Höhepunkt einer Geschichte, die bisweilen eher an die Mafia als an Politik erinnert.

Das Unbehagen bleibt

1984 zum Beispiel hatte ein Spendenuntersuchungsausschuss zu Tage gefördert, dass die Schatzmeister von CDU, SPD und FDP bereits in den sechziger Jahren die Praktiken der Schattenfinanzierung kannten und sich für den Fall drohender Steuerfahndungen gegenseitige Hilfe beim jeweiligen Finanzminister zugesagt hatten.

Seit reumütig vorgetragenen Geständnissen ist zwar das Gesetz oft geändert worden. Doch die Reue war vielfach nur der Vorsatz, beim nächsten Mal keine Fingerabdrücke mehr zu hinterlassen.

Im Jahr 2002, nach dem Kohl-Spendenskandal, wurde dann zum ersten Mal ein Gesetz geschrieben, das wirklich Hand und Fuß hat. Es schreibt vor, dass Parteispenden über zehntausend Euro in den Rechenschaftsberichten der Parteien veröffentlicht und Spenden über fünfzigtausend Euro beim Bundestagspräsidenten angezeigt und sogleich publiziert werden müssen. Darüber hinaus versucht das Gesetz, alle Schludereien zu unterbinden, die Regeln stärker zu kontrollieren und ihren Bruch härter zu sanktionieren.

Das allgemeine Unbehagen über die Parteifinanzierung ist damit aber offensichtlich nicht beendet worden. Kaum wird eine Großspende öffentlich, werden sinistre Machenschaften vermutet. Aber die Parteien brauchen nun einmal Geld für ihre politische Arbeit. Die Linken fordern, dass nur noch Privatpersonen, nicht aber Unternehmen spenden dürfen. Man kann sich vorstellen, wie leicht das umgangen werden kann.

Abgrundtiefes Misstrauen

Die Grünen fordern, eine Obergrenze bei den Spenden einzuführen. Der frühere SPD-Chef Hans Jochen Vogel hat schon vor zehn Jahren vorgeschlagen, dass Spenden nur noch an eine neutrale Stelle eingezahlt werden dürfen, die sie prüft, dokumentiert und erst dann an die begünstigte Partei weiterleitet.

Ein Gesetzentwurf, den damals der Grünen-Politiker Hartmut Bäumer zusammen mit dem Frankfurter Rechtsprofessor Günter Frankenberg vorgelegt hatte, sah vor, dem Präsidium des Bundestags und dem Bundesrechnungshof jeglichen Zugang zu den Bank- und Kontounterlagen der Parteien zu geben - nach dem Motto: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Vielleicht sind solche Maßnahmen aufgrund des abgrundtiefen Misstrauens der Bürger notwendig.

Es gibt ein berühmtes Plakat von John Hartfield aus dem Jahr 1930, es heißt "Der Sinn des Hitlergrußes" und zeigt den Diktator mit erhobener und nach hinten geöffneter Hand, in die eine mächtige Figur Geldscheine legt. Der Text dazu lautet: "Millionen stehen hinter mir".

Es war diese historische Erfahrung der heimlichen Unterstützung der NSDAP durch Schwerindustrie und Hochfinanz, die nach dem Krieg sensibel gemacht hat für das Thema Parteifinanzen. Diese Sensibilität hat lange Zeit nicht Eingang in Gesetze gefunden. Das allgemeine Misstrauen ist deshalb auch stärker als das Gesetz von 2002. Womöglich ist einer Partei daher bisweilen mehr gedient, wenn sie eine Spende ablehnt.

© SZ vom 20.01.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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