Wiedervereinigung:Warum die Deutsche Einheit eine schriftliche Lüge ist

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Die Wiedervereinigung sei "vollendet", heißt es im Grundgesetz. Ein Satz, der nach grenzenloser Zufriedenheit klingt. Dabei ist die Deutsche Einheit noch harte Arbeit.

Kommentar von Heribert Prantl

Es gibt Verfassungen, da hört man beim Lesen Marschmusik. Da schmettert die Präambel, und das Pathos der Verfassungsartikel bläht sich wie Hefeteig. Das Grundgesetz dagegen ist eine bescheidene Verfassung. Sie entstand im zerbombten Deutschland, sie wurde auf zitterndem Boden geschrieben. Aber sie ist trotzdem oder gerade deswegen voller Hoffnung: auf ein besseres Deutschland, auf ein gutes Europa. Manchmal fragt man sich, woher die Mütter und Väter des Grundgesetzes diese Hoffnung nahmen; man bewundert sie dafür, wenn man selbst Trübsal blasen möchte, weil die Weltläufe zum Verzweifeln sind.

Dieses Grundgesetz formuliert mit großem Ernst die Grundrechte, und es setzt einen grandiosen Satz an die Spitze: "Die Würde des Menschen ist unantastbar." Es ist eine Verfassung, die zeigen will, dass der Staat für den Menschen da ist und nicht der Mensch für den Staat; sie gibt den Menschen Heimat. Das alles wird gefeiert werden im kommenden Jahr, wenn das Grundgesetz siebzig Jahre alt wird. Das darf man schon jetzt, zum Tag der Einheit, feiern - auch wenn die Grundrechte in der Geschichte der Republik bisweilen malträtiert worden sind.

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Aber, bei allem Respekt: An der Spitze dieser so rühmenswerten Verfassung steht eine Schwindelei, ein grenzenlos selbstzufriedener, fast lügnerischer Satz. Er stand nicht von Anfang an da, er kam erst 1990 hinein. Das war nach der Wiedervereinigung, als die alte Bundesrepublik vor Kraft und Freude kaum noch gehen konnte. Damals wurde in die Präambel ein triumphalistischer Satz geschrieben: Die Deutschen hätten nun die Einheit und Freiheit "vollendet".

Für die Ostdeutschen veränderte sich alles

Vollendet? Das klingt nach Vollkommenheit und Krönung. Gemeint war wohl der Vertrag über die Herstellung der Einheit, festgehalten auf 356 Seiten des Bundesgesetzblattes. Noch nie zuvor in der Weltgeschichte war ein Staat so geordnet und penibel aufgelöst worden wie dort die DDR. Der Vertrag war eine Glanzleistung der Bürokratie. In der ehemaligen DDR blieb kein Stein auf dem anderen. Für die Deutschen dort veränderte sich alles, "außer der Uhrzeit und der Jahreszeit", wie der Publizist Peter Bender in seinem Buch über "Deutschlands Wiederkehr" schrieb. Für die Westdeutschen änderten sich vorerst nur die Postleitzahlen. Was als "Vollendung" beschrieben wurde, war diese Herstellung der Einheit.

Aber diese Fehlbezeichnung, diese schriftliche Lüge war und ist bezeichnend. Thomas de Maizière, der spätere Bundesinnenminister, erinnerte sich vor einigen Jahren an die Veränderungsbereitschaft West wie folgt: Sie "war null". Wolfgang Schäuble, zur Wiedervereinigungszeit Bundesinnenminister, begründete das seinerzeit so: Es handele sich ja um den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik, "nicht um die umgekehrte Veranstaltung". Die Einheit war die Erweiterung Westdeutschlands, nicht die Vereinigung gleichwertiger Staaten. Und die DDR-Bürgerinnen und Bürger wollten es damals auch so. Ein Fehler war es trotzdem.

Die Mehrheit der DDR-Bevölkerung erlebte die Einheits- und Marktwirtschaftsmaschinerie mit der Treuhand an der Spitze als systematische Demütigung. Diese Maschinerie fraß, was die Menschen im Osten hatten: das bisherige Leben, ihre Erfahrungen, ihre Selbstachtung. Sie fraß, was in der DDR schlecht gewesen, aber auch, was gut gewesen war; fraß die alten Vorbilder, die Ost-Elite, die Politiker der ersten Wende-Stunde, den staatlich verordneten Antifaschismus, die Autorität der Eltern, das Selbstvertrauen, den Stolz, die Sicherheit. Nicht wenige Menschen aus der gewesenen DDR reagierten und reagieren darauf mit aggressiver Selbstanerkennung, mit Überhebung gegen Ausländer und Flüchtlinge. War das, ist das die Vollendung der Einheit?

Die Union gab einer Reform von Anfang an keine Chance

Der Beitritt - es war der Vollzug der Einheit nach Artikel 23 Grundgesetz, durch Beitritt der neugegründeten Bundesländer der ehemaligen DDR. "Kein Anschluss unter dieser Nummer" war damals ein Schlagwort der Kritiker dieser Art der Wiedervereinigung. Sie plädierten für den Weg nach Artikel 146 Grundgesetz. Man hätte dann miteinander, auf der Basis des Grundgesetzes, eine neue gemeinsame Verfassung geschrieben - und darüber in ganz Deutschland abgestimmt. So hätte ein Geburtsmakel des Grundgesetzes, die fehlende Zustimmung des Volkes, behoben werden können. Die rechtsstaatliche Tradition der alten Bundesrepublik wäre verknüpft worden mit der demokratischen Autorität des revolutionären Wandels in der DDR. Es war falsch, auf eine Legitimation dieser Güte zu verzichten.

Es sei nicht die Zeit für so etwas, sagten 1990 Kohl, Schäuble und Co. Aber man tat auch nicht dergleichen, als eigens Zeit dafür angesetzt war. Im Einigungsvertrag war eine zweijährige Prüfungsfrist für das Grundgesetz vorgesehen, eine Verfassungskommission sollte die Erfahrungen aus dem Osten einbringen. Die Kommission kreißte und gebar doch nur Theater und Pflichterfüllung. Der Abschlussbericht stammt vom Oktober 1993, ist also jetzt 25 Jahre alt - er ist ein Protokoll des Scheiterns. Er hält die vergeblichen Anläufe und Anregungen von SPD und von Bündnis 90 fest, das Grundgesetz mit neuen Elementen anzureichern, mit einem Plebiszit zum Beispiel. Aber die Union gab einer Reform von Anfang an keine Chance. Das war schade, das ist bitter. Die Verfassung hätte ein Raum und ein Ort sein können, die Verfassung der Menschen in den neuen Bundesländern zu stärken.

Die Einheit ist vollendet: Dies ist ein Satz des großen Behagens und grenzenloser Zufriedenheit. Er klingt wie die Champagnerflasche beim Entkorken: Plopp; jetzt wird ausgeschenkt. Wäre zu solcher satten Zufriedenheit Anlass, würden nicht immer neue Studien die Deutschen in Ost und West danach fragen, ob und wie zufrieden sie mit der Einheit sind. Die Vollendung der Einheit wird im Grundgesetz behauptet. Sie ist aber noch harte Arbeit.

© SZ vom 02.10.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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