Deutsche Bahn:Prüfer werfen Managern Mauscheleien vor

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Ausgeschiedene Führungskräfte erhielten gut dotierte Beraterverträge. Dabei soll das Aktienrecht missachtet worden sein.

Von Markus Balser, Berlin

In der Berateraffäre bei der Deutschen Bahn werfen die vom Konzern eingesetzten Ermittler aktiven und ehemaligen Managern in mehreren Fällen Verstöße gegen Aktienrecht vor. Sie beanstanden nach ihren wochenlangen Untersuchungen insgesamt 13 Verträge mit Ex-Vorständen und Ex-Geschäftsführern. Das geht nach Informationen der Süddeutschen Zeitung aus dem Abschlussbericht einer Kanzlei für den Bahn-Aufsichtsrat hervor.

Die Deutsche Bahn hat demnach zahlreiche Top-Manager mit Beraterverträgen versorgt, die eigentlich schon ausgeschieden waren. Die nötige Zustimmung des Aufsichtsrats holten Manager in den Fällen nicht ein. Die schreibt das Aktienrecht jedoch vor, um Selbstbedienung in Deutschlands Chefetagen sowie verdeckte Abfindungen zu verhindern. Die Ermittler hatten demnach Beraterverträge über fast zehn Jahre unter die Lupe genommen. Dabei geht es um ein Gesamtvolumen von etwa elf Millionen Euro.

Die Affäre zieht damit weitere Kreise. In elf Fällen richten sich die Vorwürfe gegen Manager von Konzerntöchtern. In zwei weiteren erreichen sie aber auch die Konzernspitze, in einem sogar einen aktuellen Bahnvorstand: Berthold Huber. Als brisant gelten deshalb vor allem Verträge für den ehemaligen Personenverkehrsvorstand der Bahn, Ulrich Homburg, von dem sich die Bahn 2015 getrennt hatte. Homburg hatte eine Abfindung bekommen. Dennoch hatten Bahnmanager mit ihm dem Bericht zufolge auch noch Beraterverträge über etwa eine Million Euro abgeschlossen - ohne Zustimmung des Aufsichtsrats. Aufsichtsräte hatten die Abfindung für den Ex-Manager begrenzen wollen und sind sauer über das Ausmaß. "Die Größenordnung ist nicht nachvollziehbar", heißt es aus dem Aufsichtsrat. Der Verdacht einer verdeckten Abfindung dränge sich auf.

Für die Beteiligten hat dies teilweise bereits finanzielle Folgen. Die Bahn stoppte nach Angaben aus Aufsichtsratskreisen die Auszahlung einer noch offenen Tranche von 162 000 Euro. Doch auch im aktuellen Vorstand drohen Konsequenzen. Einen der Verträge soll der amtierende Personenverkehrsvorstand Berthold Huber unterzeichnet haben. Huber komme aber wohl mit einem blauen Auge - einem "Rüffel" - davon, heißt es in Aufsichtsratskreisen. Denn der Verdacht, dass es für die Gelder keine Gegenleistung gab, scheint ausgeräumt. Homburg habe für die Beträge auch in angemessener Form gearbeitet, heißt es. Ihm macht der Bericht keine Vorwürfe. Homburg und die Bahn wollten sich zu den Vorgängen nicht äußern.

Einen weiteren Fall halten Ermittler und Aufsichtsräte dagegen für kritisch. Ein Ex-Vorstand einer Tochter soll 2011 einen Beratervertrag über 375 000 Euro brutto bekommen haben. Belege, dass dafür eine Leistung folgte, fanden die Prüfer nicht. Die Bahn will den Betrag zurückfordern. Der Bericht fordert auch vom gesamten Aufsichtsrat eine Reaktion. Der solle als Konsequenz aus der Affäre "den Abschluss von Beraterverträgen" mit ehemaligen Vorständen oder Geschäftsführern unterbinden.

© SZ vom 12.09.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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