Datenschutz - Kleinmachnow:Brandenburger beschweren sich oft über Videoüberwachung

Brandenburg
Eine Überwachungskamera filmt einen öffentlichen Bereich. Foto: Julian Stratenschulte/dpa/Symbolbild/Archivbild (Foto: dpa)

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Potsdam (dpa/bb) - Die Landesbeauftragte für Datenschutz hat im vergangenen Jahr Bußgelder in Höhe von rund 69 000 Euro wegen Datenschutzverstößen wie unzulässiger Videoüberwachung oder Fehlern beim Versand von Unterlagen erlassen. Das geht aus dem am Dienstag veröffentlichten Datenschutzbericht 2019 hervor. Insgesamt gingen 878 Beschwerden wegen Datenschutzverletzungen ein.

2019 haben sich die Brandenburger den Angaben nach in hohem Maße über die Videoüberwachung beschwert. Insgesamt 134 Fälle und damit mehr als 400 Videokameras wurden auf Zulässigkeit geprüft, wie ein Sprecher sagte. 2018 gingen 118 Fälle und 360 Kameras beim Landesbeauftragten ein.

Unter anderem verstieß ein Schwimmbadbetreiber gegen datenschutzrechtliche Grundlagen, weil in dem Bad Gäste und Mitarbeiter ohne deren Einwilligung gefilmt wurden. Wegen dieser und weiterer Ordnungswidrigkeiten wurde gegen den Betreiber ein Bußgeld in der Höhe von 12 000 Euro verhängt.

Die Hausverwaltung eines Gebäudekomplexes betrieb 14 Videokameras als Schutz vor Diebstahl und Vandalismus und speicherte die Bilder für drei Tage. Zahlreiche Bewohner, Besucher und Gewerbetreibende wurden damit überwacht. Die Datenschutzbeauftragte untersagte oder schränkte den Gebrauch der meisten Kameras aufgrund der Interessen der Betroffenen ein.

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