Maßnahmen:Welche Corona-Regeln in welchem Bundesland gelten

Schrittweise Aufnahme des Handels in Corona-Zeiten

In Bayern dürfen von nun an Baumärkte und Gärtnereien öffnen.

(Foto: dpa)

Geschäfte dürfen wieder öffnen, Abiturprüfungen werden geschrieben: Es gibt erste Lockerungen der Corona-Maßnahmen - doch die sind in ganz Deutschland unterschiedlich.

Von Jonas Jetzig und Raphael Markert

"Das, was wir erreicht haben, ist ein Zwischenerfolg, nicht mehr und nicht weniger", warnte Bundeskanzlerin Angela Merkel am vergangenen Mittwoch. "Ich betone: Es ist ein zerbrechlicher Zwischenerfolg." Daraufhin einigten sich Bund und Länder eigentlich auf möglichst einheitliche Regelungen zur Lockerung der zunächst beschlossenen Corona-Maßnahmen.

Trotzdem können die Bundesländer weitestgehend selbst entscheiden, wie und wo sie nun Maßnahmen lockern wollen - und bei genauem Hinsehen offenbaren sich die Regeln als schwer durchschaubarer Flickenteppich. Einheitliche Regelungen gelten bisher einzig bei der Öffnung der Friseursalons, ansonsten verfährt jedes Bundesland nach eigenem Ermessen.

Während beispielsweise in Bremen demonstriert werden darf, gilt anderswo noch immer ein striktes Versammlungsverbot. In Bayern dürfen zunächst nur Baumärkte und Gärtnereien ab dem 20. April öffnen, in Nordrhein-Westfalen hingegen können bereits jetzt wieder große Möbelhäuser ihre Tore aufmachen. Die größten Unterschiede zeigen sich bei der Wiederöffnung der Schulen.

Wir zeigen Ihnen in unserer Grafik, welche Regelungen wo gelten.

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