CDU/CSU-Fraktionschef Kauder:Äußerungen von Petry "zeigen die wahre Gesinnung der AfD-Führung"

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Transparente bei einer AfD-Demonstration in Mecklenburg-Vorpommern. (Foto: Bernd Settnik/dpa)

AfD-Chefin Petry ruft mit der Forderung nach einem Schusswaffeneinsatz gegen Flüchtlinge quer durch die Parteien Empörung hervor. SPD-Chef Gabriel verlangt, dass die Rechtspopulisten durch den Verfassungsschutz beobachtet werden.

Von Nico Fried, Berlin

Die AfD-Vorsitzende Frauke Petry hat mit Äußerungen über einen möglichen Schusswaffengebrauch gegen Flüchtlinge an der Grenze einen Sturm der Empörung ausgelöst. Vertreter aller im Bundestag vertretenen Parteien wiesen Petrys Auffassung zurück, vereinzelt wurde eine Parallele zum Schießbefehl der DDR an der früheren innerdeutschen Grenze gezogen. "Die Äußerungen von Frau Petry sind rundum entlarvend: Sie zeigen die wahre Gesinnung der AfD-Führung, ihre ganze Verachtung für die Menschen, die vor Krieg und Vertreibung bei uns Zuflucht suchen", sagte Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) der Süddeutschen Zeitung. "Ich hoffe, dass wenigstens einige der AfD-Anhänger nun nachdenklich werden und sich fragen, ob sie wirklich Politiker wählen wollen, die eine solch unmenschliche Haltung an den Tag legen", sagte Kauder.

Bayerns Finanzminister Markus Söder (CSU) sagte der SZ, Petrys Vorschlag sei "absoluter Unsinn". Zugleich forderte er eine Änderung der Flüchtlingspolitik, um das Erstarken der AfD zu stoppen. "Wir brauchen endlich eine wirksame Begrenzung der Zuwanderung, dann wird die AfD auch wieder verschwinden", sagte Söder. Für Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter zeigen die Äußerungen Petrys "die ganze Verrohung und Inhumanität der AfD". Damit entlarve sie sich selbst und offenbare "ihre widerliche Geisteshaltung". Laut Hofreiter handelt es sich bei der AfD "mindestens in Teilen um eine rechtsradikale Partei". Die Bezeichnung als rechtspopulistisch gleiche inzwischen "einer Verharmlosung".

Petry hatte dem Mannheimer Morgen gesagt, die Bundespolizei müsse bei illegalen Übertritten "notfalls von der Schusswaffe Gebrauch machen". Sie fügte hinzu: "So steht es im Gesetz." Dem ZDF sagte die AfD-Vorsitzende später, sie habe sich auf das Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes bezogen. Darin heißt es in Paragraf 11, Vollzugsbeamte des Bundes "können im Grenzdienst Schusswaffen auch gegen Personen gebrauchen, die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen".

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Die Gewerkschaft der Polizei widersprach jedoch Petrys Interpretation. Der stellvertretende GdP-Vorsitzende Jörg Radek sagte, die Formulierung in dem angeführten Gesetz gebe die Auslegung der AfD-Politikerin nicht her: "Voraussetzung wäre, dass jemand auf der Flucht ist, dass er sich einer Strafe entzieht." Dies sei bei einem illegalen Grenzübertritt nicht der Fall, sagte Radek.

Der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel bekräftigte die Forderung seiner Partei, die AfD durch den Verfassungsschutz beobachten zu lassen. "Bei der AfD gibt es massive Zweifel, dass sie auf der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Republik steht", sagte Gabriel der Bild am Sonntag. Der Sozialdemokrat erinnerte dem Bericht zufolge daran, dass die gebürtige Dresdnerin Petry als ehemalige Bürgerin der DDR noch wissen müsse, was es heiße, wenn an einer Grenze auf Menschen geschossen werde.

© SZ vom 01.02.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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