Nach Chaos in Berlin:Bundeswahlleiter erhebt Einspruch gegen Ergebnis der Bundestagswahl

26.09.2021, Berlin: Zahlreiche Wählerinnen und Wähler warten im Stadtteil Prenzlauer Berg in einer langen Schlange vor einem Wahllokal, das in einer Grundschule untergebracht ist. Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa +++ dpa-Bildfunk +++ (Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa)

Die "Häufung und Schwere von einzelnen Wahlfehlern" könnten Einfluss auf das Ergebnis gehabt haben, sagt Thiel. Es geht um sechs Berliner Wahlkreise.

Bundeswahlleiter Georg Thiel hat Einspruch gegen das Ergebnis der Bundestagswahl in sechs Berliner Wahlkreisen eingelegt. Grund dafür seien "Häufung und Schwere von einzelnen Wahlfehlern", erklärte er in Wiesbaden. Aufgrund der Probleme am Wahltag könne nicht ausgeschlossen werden, "dass sich ohne diese Vorkommnisse eine andere Sitzverteilung des Deutschen Bundestages ergeben hätte". Zuvor hatte Business Insider über das Thema berichtet.

Am 26. September war es in Berliner Wahlkreisen aufgrund von fehlenden oder falschen Stimmzetteln zu einer zeitweisen Schließung von Wahlräumen sowie aus anderen organisatorischen Gründen zu Schlangen vor Wahlräumen gekommen. Es habe teilweise sehr lange Wartezeiten gegeben, so dass in der Folge viele Wähler nicht von ihrem Wahlrecht hätten Gebrauch machen können, hieß es in der Mitteilung des Bundeswahlleiters.

Der Einspruch bezieht sich auf die Berliner Wahlkreise Mitte, Pankow, Reinickendorf, Steglitz-Zehlendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf und Friedrichshain-Kreuzberg-Prenzlauer Berg Ost. Thiel hat nach eigenen Angaben zur Prüfung der Vorfälle einen Bericht der Berliner Landeswahlleiterin angefordert. Nach allen aktuell vorliegenden Erkenntnissen hätten die Vorkommnisse wahlrechtliche Vorschriften verletzt und stellten deshalb Wahlfehler dar, die unter anderem den Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl beeinträchtigt hätten. Zudem könnten die aufgetretenen Wahlfehler mandatsrelevant gewesen sein.

Allen Wahlberechtigten sowie den Landeswahlleitungen und dem Bundeswahlleiter stehe die Möglichkeit offen, Einspruch gegen die Wahl beim Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages einzureichen, hieß es in der Pressemitteilung des Bundeswahlleiters. Die Frist hierfür ende am 26. November 2021.

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