Termine spielen in letzter Zeit eine große Rolle beim Bundesverfassungsgericht, und manchmal lassen sie sich deuten. Für das Eilverfahren zum Euro-Rettungsschirm hat sich der Zweite Senat - den ungeduldigen Märkten zum Trotz - Zeit zum Nachdenken ausbedungen. Soll heißen: Wir entscheiden das gleich richtig, weil jeder vorläufige Beschluss die Unruhe vergrößern würde. Sein Wahlrechtsurteil, das an diesem Mittwoch verkündet wird, hat derselbe Senat in nur sieben Wochen seit der Verhandlung geschrieben - wohlgemerkt im Hauptsacheverfahren, noch dazu in einer komplizierten Materie.
Mit der Wiedervereinigung stiegen die Überhangmandate, ein Kuriosum des deutschen Wahlrechts. Zur vergrößerten Ansicht klicken Sie auf die Grafik.
(Foto: Deutscher Bundestag)Auch das könnte etwas bedeuten; zum Beispiel, dass man dem Bundestag die Chance lassen will, ein verfassungswidriges Wahlrecht bis zur Wahl am 27. Oktober 2013 zu korrigieren. Völlig überraschend käme dies jedenfalls nicht. In der Anhörung hatte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle den Ärger des Gerichts über die um fünf Monate verspätete Umsetzung des Karlsruher Urteils von 2008 zum Ausdruck gebracht - trotz dreijähriger Frist. Diesmal, so durfte man ihn verstehen, würde die Großzügigkeit ein Ende haben.
Unglücklicher Mix verschiedener Wahlsysteme
Gegenstand des Verfahrens ist jenes Kuriosum des Wahlrechts mit dem seltsamen Titel "negatives Stimmgewicht". Grob gesagt geht es darum, dass in manchen Konstellationen weniger Stimmen mehr Mandate bedeuten können, und umgekehrt. Was natürlich nicht sein darf, weil der Wählerwille dadurch verzerrt wird. Deshalb hatte Karlsruhe im Jahr 2008 das Wahlrecht beanstandet. Die Regierungskoalition hat dies halbwegs repariert, ohne freilich den Konsens mit den anderen Parteien zu suchen.
Das hat ihr die eine Klage von SPD und Grünen eingetragen, die dem Gericht nun die Chance eröffnete, ein uraltes Thema der Wahlrechtshistorie anzugehen: die leidigen Überhangmandate. Es gehe auch um deren Verfassungsmäßigkeit, ließ der für das Verfahren zuständige Richter Michael Gerhardt durchblicken.
Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei über die Erststimmen, also über ihre Direktkandidaten in den Wahlkreisen mehr Mandate erringt, als ihr nach dem Anteil an Zweitstimmen zustehen. Sie sind eine Art Geburtsfehler des deutschen Wahlrechts, entstanden aus einem unglücklichen Mix verschiedener Wahlsysteme. Das geht zurück bis in den Parlamentarischen Rat. Dessen Mitglieder waren sich zwar einig, dass sie weder das absolute Mehrheitswahlrecht des Kaiserreichs noch das strikte Verhältniswahlrecht der Weimarer Republik wollten. Was daraus folgen sollte, blieb aber lange unklar.
Ein Kompromiss der Väter des Grundgesetzes
Für die CDU forderte der Christsoziale Gerhard Kroll ein Mehrheitswahlrecht angelsächsischer Prägung - mit dem Ziel, ein System aus zwei Parteien zu etablieren, deren eine wohl CDU heißen sollte. Für die SPD brachte der Norddeutsche Georg Diederichs die Verhältniswahl ins Spiel, modifiziert durch Elemente der Persönlichkeitswahl. Die Verhandlungen verkomplizierten sich, als sich der britische Militärgouverneur Brian Robertson einschaltete: Man möge doch der direkten Mehrheitswahl Gewicht einräumen, mahnte der Brite, wohl, weil er die politische Übersichtlichkeit auf der Insel schätzte.
Irgendwann hatte man sich auf eine Verhältniswahl mit einem Direktwahlelement verständigt: Ein Teil der Mandate - anfangs 60, später 50 Prozent - sollte an direkt gewählte Kandidaten vergeben, der Rest nach Wählerproporz anhand der Parteienlisten verteilt werden. Wenn aber eine Partei in den Wahlkreisen mehr direkte Mandate erhalte als ihr nach dem Proporz der Stimmen zustünden - was dann, fragte in der abschließenden Sitzung des Wahlrechtsausschusses am 5. Mai 1949 der Ausschuss-Vorsitzende, der Liberale Max Becker: Man müsse doch dafür sorgen, dass die Direktmandate erhalten blieben, auch wenn sich die Gesamtzahl der Mandate dadurch erhöhe, schlug er vor. Wer also durch den direkten Wählerzuspruch ins Parlament gelangte, sollte unantastbar sein und nicht mit Listenmandaten verrechnet werden. Als Becker fragte, ob der Ausschuss dafür sei, hoben alle die Hand.