Bundesverfassungsgericht:Sterbehilfe-Verbot bleibt

Weil der Bundestag die geschäftsmäßige Unterstützung des Suizids untersagt hat, zieht ein Verein vor die Karlsruher Richter. Diese lehnen einen vorläufigen Stopp des neuen Gesetzes jedoch ab.

Von WOLFGANG JANISCH, Karlsruhe

Das seit einem Monat geltende Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe bleibt vorerst in Kraft. Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag von vier Mitgliedern des Vereins Sterbehilfe Deutschland abgewiesen, die das Gesetz durch ihre Beschwerden noch vor einer endgültigen Entscheidung vorläufig stoppen lassen wollten. Die Kläger wollen ihrem Leben mit Hilfe des Vereins ein Ende setzen, sollte sich ihr Gesundheitszustand gravierend verschlechtern.

Die Verfassungsrichter haben ihre Entscheidung, wie bei Eilverfahren üblich, lediglich mit einer Folgenabwägung begründet. Dass die Kläger zumindest bis zum Abschluss des Karlsruher Verfahrens nicht auf die Hilfe geschäftsmäßiger Sterbehelfer zurückgreifen können, wiegt aus Sicht der Richter schon deshalb nicht sonderlich schwer, weil "die Inanspruchnahme professioneller ärztlicher Unterstützung" für einen Suizidwunsch "nicht gänzlich ausgeschlossen" sei.

Die Eilentscheidung lässt freilich erkennen, dass das Gericht die Gründe für das Verbot geschäftsmäßig agierender Sterbehelfer sehr ernst nimmt. Der Gesetzgeber sei davon ausgegangen, dass eine "zunehmende Verbreitung des assistierten Suizids nicht nur künftig zu befürchten, sondern bereits eingetreten" sei. Er habe der Gefahr entgegenwirken wollen, dass der "fatale Anschein einer Normalität und schlimmstenfalls sogar der sozialen Gebotenheit der Selbsttötung entstehen" könne. Es sei nicht ersichtlich, dass diese Einschätzung offensichtlich fehlerhaft sei. Deshalb wäre bei einem vorläufigen Stopp des Gesetzes zu befürchten, dass Menschen sich zum Suizid verleiten ließen, die kaum zu einer selbstbestimmten Entscheidung in der Lage seien. Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, wertet dies als Indiz dafür, dass die Richter das Gesetz am Ende bestätigen werden. "Die Richter haben erkannt, dass von der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe eine Gefahr ausgeht."

© SZ vom 09.01.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: