Bundesverfassungsgericht:Spiegelbild des Wählerwillens

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Können Gesetze in informellen Arbeitskreisen entstehen? Karlsruhe urteilt über Besetzung des Vermittlungsausschusses.

Von WOLFGANG JANISCH, Karlsruhe

Es war ein ziemlich durchsichtiges Manöver, damals, kurz vor Weihnachten 2010. Die vom Bundesverfassungsgericht angemahnte Hartz-IV-Reform hatte sich verhakt, weil der Bundesrat den Entwurf des Bundestags abgelehnt hatte. Die Zeit drängte, die von Karlsruhe gesetzte Frist sollte Ende des Jahres ablaufen. Der Vermittlungsausschuss begann umgehend mit der Kompromisssuche, die - durchaus üblich - auf informelle Gremien verlagert wurde. Dazu freilich wurden ausgerechnet die nicht eingeladen, die sich bei Hartz IV entschieden positioniert hatten: Die Fraktion der Linken erhielt zu einer Arbeitsgruppe erst nach einer Klagedrohung Zutritt, bei einem Gesprächskreis blieb sie ganz außen vor. "Jeder hat gewusst, dass wir kritisch zu Hartz IV stehen und die Regelsätze für verfassungswidrig halten", sagte Petra Sitte (Linke) den Verfassungsrichtern in Karlsruhe. Der Ausschluss, so ihr Anwalt Wolfgang Ewer, erinnere an Franz Josef Degenhardt: "Spiel nicht mit den Schmuddelkindern."

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