Parteienfinanzierung:Verfassungswidrig - aber nur ein bisschen

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Parteienfinanzierung: Doris König (Mi.), Vorsitzende des Zweiten Senats beim Bundesverfassungsgericht, verliest das Urteil zur staatlichen Parteienfinanzierung.

Doris König (Mi.), Vorsitzende des Zweiten Senats beim Bundesverfassungsgericht, verliest das Urteil zur staatlichen Parteienfinanzierung.

(Foto: Uli Deck/dpa)

Das Karlsruher Urteil zur Parteienfinanzierung wirkt wie eine Klatsche für die Politik - und dennoch sind die Parteien noch ganz gut weggekommen. Womöglich dürfen sie den Zuschlag sogar behalten.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Nach Urteilen des Bundesverfassungsgerichts wollen Verlierer häufig wie Sieger klingen. Das war auch am Dienstag so, nachdem das Gericht die Anhebung der Parteienfinanzierung für verfassungswidrig erklärt hatte. Die Vorgaben des Gerichts, den Bedarf der Parteien besser zu begründen, begreife er als Auftrag, sich zeitnah an die Arbeit zu machen, sagte SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert, dessen Partei das nun pulverisierte Gesetz 2018 mit der Union verabschiedet hatte. Immer positiv klingen, auch wenn es schlecht ausgegangen ist.

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