Bundesverfassungsgericht:Experten-Initiative scheitert mit Eilantrag gegen Zypern-Hilfe

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Eine Initiative hat vor dem Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag eingereicht, um das Zypern-Hilfspaket zu stoppen. Doch die Richter lehnten ab. Jetzt ist der Weg frei für die Abstimmung im Bundestag - auch wenn es Gegenstimmen geben dürfte.

Von Susanne Höll, Berlin und Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Das neue Hilfspaket für das vom Staatsbankrott bedrohte Zypern wird an diesem Donnerstag auch mit Unterstützung von SPD und Grünen den Bundestag passieren. Allein die Linkspartei will gegen die Vereinbarung votieren, nach der Zypern zehn Milliarden Euro von internationalen Geldgebern, unter ihnen auch der EU erhält. Ohne Zustimmung auch des Bundestags kann die Übereinkunft nicht in Kraft treten. Am Mittwochabend lehnte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einen Eilantrag ab, mit dem Kritiker der Rettungspolitik das Parlamentsvotum stoppen wollten.

Aus den Reihen von Union, FDP, SPD und Grünen wird es auch Gegenstimmen geben, eine breite Mehrheit gilt aber als sicher. Bei einer Probeabstimmung in der Union gab es neun Nein-Stimmen und eine Enthaltung, in der FDP wird mit zwei bis drei Ablehnungen gerechnet. Acht Sozialdemokraten kündigten an, gegen das Projekt zu votieren, vier wollen sich enthalten. Bei den Grünen werden zumindest eine Gegenstimme und eine Enthaltung erwartet.

Die SPD kritisierte ungeachtet ihrer Bereitschaft zur Unterstützung abermals den Kurs von Bundeskanzlerin Angela Merkel und der schwarz-gelben Koalition bei der Zypern-Rettung. Das Krisenmanagement Merkels sei zunächst katastrophal gewesen, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer Thomas Oppermann. Weil in der Vereinbarung mit Zypern aber zahlreiche SPD-Forderungen erfüllt worden seien, darunter die Beteiligung von Gläubigern an der Sanierung notleidender Banken und höhere Unternehmensteuern auf der Insel, könne man doch zustimmen.

"Methodische Beliebigkeit" bei den Prognosen über Zypern

Die Kläger aus den Reihen der Initiative "Europolis" hatten versucht, die Abstimmung in letzter Minute per Eilantrag in Karlsruhe aufzuhalten. Das Parlament sei von der Regierung unzureichend informiert worden und könne daher seine Haushaltsverantwortung nicht wahrnehmen, heißt es in der Antragsschrift, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt.

Deren Autor, der Rechts- und Finanzwissenschaftler Markus C. Kerber, moniert, bei der Zypernhilfe würden die im Karlsruher Urteil von September 2012 formulierten Bedingungen nicht eingehalten. Danach setze eine Zustimmung des Bundestags zu einer Stabilitätshilfe "zwingend" voraus, dass verlässliche Erkenntnisse über den Finanzbedarf eines Landes vorlägen. Die Prognosen zur Entwicklung der Wirtschaft und zur Zunahme der Staatsschulden Zyperns zeigten indes eine "methodische Beliebigkeit", die an die völlige Fehleinschätzung der griechischen Entwicklung im Jahr 2010 erinnerten. Das Bundesfinanzministerium verlasse sich blind auf EU-Kommission und Internationalen Währungsfonds.

Die Kläger verweisen zudem auf den ESM-Vertrag, wonach Hilfsmaßnahmen "unabdingbar" für die Stabilität des Euro-Raums insgesamt sein müssten. Davon könne angesichts der "miniaturhaften Größe" Zyperns, das lediglich 0,3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts der Euro-Zone erwirtschafte, keine Rede sein. Die Begründung des Verfassungsgerichts steht noch aus.

© SZ vom 18.04.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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