Bundestagswahl:Prominente Berliner werben für die Teil-Wiederholungswahl

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Ein Stimmzettel als Teil der Briefwahlunterlagen werden zum Beginn der Briefwahl für die Teilwiederholungswahl. (Foto: Jens Kalaene/dpa)

Am 11. Februar wird in Teilen von Berlin die Wahl zum Bundestag wiederholt. Museumsdirektoren, Schauspieler, Schriftsteller und Theaterintendanten werben per Videoclip dafür, daran teilzunehmen.

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Berlin (dpa/bb) - Eine Reihe prominenter Berliner werben per Videoclip für die Teilnahme an der Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin am 11. Februar. Die Kampagne der Landeswahlleitung mit dem Titel „Berlin braucht Deine Stimme!“ ist am Mittwoch vor zwei Wochen gestartet. Mehrere Videobeiträge sind inzwischen online, eine Reihe weiterer sollen folgen, wie die Landeswahlleitung ankündigte.

Aufruf zur Teilnahme an der Wahl im Internet

So rufen beispielsweise der Generaldirektor des Berliner Naturkundemuseums, Johannes Vogel, die Moderatorin und Podcasterin Hadnet Tesfai, der Direktor der Stiftung Berliner Mauer, Axel Klausmeier und die Wissenschaftsjournalistin Sanaz Saleh-Ebrahimi bereits dazu auf, die Teil-Wiederholung der Pannenwahl vom September 2021 nicht zu ignorieren, sondern an die Wahlurne zu gehen - oder Briefwahl zu nutzen.

Die Video-Botschaften werden unter anderem auf dem Youtube-Kanal des Landeswahlleiters Stephan Bröchler und auf dessen Homepage veröffentlicht. Beiträge der Kolumnistin Anna Dushime, des Präsidenten der Universität der Künste, Norbert Palz, der Gründerin der Stiftung Antonio Amadeu, Anetta Kahane und der Autorin Lea Streisand sollen bald folgen.

Weitere Beiträge sind geplant

Geplant sind weitere Beiträge unter anderem mit dem Intendanten des Berliner Ensembles, Oliver Reese, dem Präsidenten der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Hermann Parzinger, der Schauspielerin Katrin Sass, dem Schriftsteller Max Czollek und dem Gründer des Kinder- und Jugendwerks Die Arche, Bernd Siggelkow. Die Landeswahlleitung hat nach ganz unterschiedlichen Stimmen gesucht, aber darauf verzichtet, Politikerinnen und Politiker anzusprechen.

„Ich möchte Sie ganz herzlich einladen, an der Wahl am 11. Februar teilzunehmen. Die Demokratie braucht Demokraten und Demokratinnen, die darum wissen, dass das freie Wahlrecht ein riesiges Gut ist“, sagt der Direktor der Stiftung Berliner Mauer, Axel Klausmeier, in seinem Beitrag. „Und deswegen bitte ich Sie: Nehmen Sie teil an der Wahl genauso wie ich.“

Wissenschaftsjournalistin Saleh-Ebrahimi betont: „Ich empfinde es als großes Privileg mitentscheiden zu können, wer sich um unser Land kümmert.“ In vielen anderen Ländern hätten die Menschen diese Chance nicht. „Also nutzt euer Recht und geht mit mir wählen.“

Naturkundemuseum-Chef Johannes Vogel ergänzt, er freue sich, dass er am 11. Februar zur Wahl gehen könne. „Hinter mir, da seht ihr ganz viele Dinosaurier. Die sind ausgestorben, die hatten keine Wahl“, sagt er. „Wir als mündige Bürger können entscheiden, dass unsere Demokratie lebt. Deswegen gehe ich wählen.“

Podcasterin Tesfai: Macht einen Schlenker übers Wahlbüro

Den Auftakt der Videokampagne machte die Berliner Moderatorin und Podcasterin Hadnet Tesfai. „Einige von uns werden am 11. Februar noch mal zur Wahl gebeten. Falls ihr dazu gehört, dann liebe Leute, macht von diesem Recht Gebrauch“, lautet der Appell der Berlinerin. „Der 11. Februar ist ein Sonntag. Macht auf eurem Sonntagsspaziergang oder auf dem Weg zum Kaffee holen einen kleinen Schlenker übers Wahlbüro.“

Nach Angaben des Landeswahlleiters ist das Ziel der Kampagne, möglichst viele der 548 675 zur Stimmabgabe berechtigten Berlinerinnen und Berliner zu motivieren, ihr Wahlrecht bei der Teil-Wiederholungswahl zum Deutschen Bundestag zu nutzen.

Bei den Wahlen zum Bundestag und zum Abgeordnetenhaus am 26. September 2021 hatte es in Berlin zahlreiche Pannen und Probleme gegeben. Das Bundesverfassungsgericht urteilte vor diesem Hintergrund am 19. Dezember, dass die Wahl in 455 Wahlbezirken inklusive der zugehörigen Briefwahlbezirke wiederholt werden muss - und zwar mit Abgabe der Erst- und Zweitstimme (Az. 2 BvC 4/23).

© dpa-infocom, dpa:240123-99-715157/3

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