Berlin (dpa) - Der schwere Angriff auf das Computersystem des Bundestages hat erste Konsequenzen in dem heute vom Parlament verabschiedeten IT-Sicherheitsgesetz. Anders als ursprünglich geplant müssen nicht nur Unternehmen, sondern auch Bundesbehörden bestimmte Mindestanforderungen an ihre Computersysteme erfüllen. Die Koalitionsfraktionen hatten dazu einen Änderungsantrag vereinbart. Das neue Gesetz sollte zunächst nur Unternehmen wie Banken, Versicherer oder Energieversorger zu einem besseren Schutz vor Angriffen auf ihre Computersysteme verpflichten.
Bundestag:Cyber-Angriff auf Bundestag soll Konsequenzen haben
Berlin (dpa) - Der schwere Angriff auf das Computersystem des Bundestages hat erste Konsequenzen in dem heute vom Parlament verabschiedeten IT-Sicherheitsgesetz. Anders als ursprünglich geplant müssen nicht nur Unternehmen, sondern auch Bundesbehörden bestimmte Mindestanforderungen an ihre Computersysteme erfüllen. Die Koalitionsfraktionen hatten dazu einen Änderungsantrag vereinbart. Das neue Gesetz sollte zunächst nur Unternehmen wie Banken, Versicherer oder Energieversorger zu einem besseren Schutz vor Angriffen auf ihre Computersysteme verpflichten.
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