Bundespräsident a.D.:Zurückgetreten - die Privilegien bleiben

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Horst Köhler soll es nach seinem Rücktritt an nichts fehlen: Dienstwagen, Sekretärin, volle Bezüge. Die Versorgung des Alt-Präsidenten ist gesetzlich geregelt.

Dana Hoffmann

Auf eine Limousine wird Horst Köhler in Zukunft nicht verzichten müssen. Auch eine Sekretärin und einen Referenten darf er beschäftigen - die Kosten dafür trägt auch weiterhin der Staat. So sieht es das "Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten" von 1953 vor.

Schloss Bellevue muss Horst Köhler zwar verlassen, dafür darf er aber vorerst seine Dienstwohnung in Berlin-Dahlem behalten. (Foto: Reuters)

Wo Köhler sein neues Büro einrichtet, bleibt ihm überlassen. Roman Herzog unterhält seines in Heilbronn, Richard von Weizsäcker ist in der Hauptstadt geblieben, Walter Scheel erreicht man in Bad Krozingen bei Freiburg.

Unabhängig davon, ob der erste Mann sein Amt wegen einer Krankheit aufgibt, nach der zweiten Amtszeit automatisch ausscheidet oder wie Horst Köhler freiwillig das Schloss Bellevue verlässt, werden seine Bezüge weiter gezahlt. Sie heißen dann nur staatsmännisch "Ehrensold". Aktuell sind das 199.000 Euro pro Jahr, der Haushaltsausschuss der Bundesregierung legt das Gehalt des Präsidenten jedes Jahr neu fest. "Es wird eher weniger", sagt ein Sprecher des Amtes.

Verzichten muss Köhler allerdings auf eine Aufwandsentschädigung von jährlich 78.000 Euro, die zum Beispiel für die Bezahlung von Hauspersonal gedacht ist. Als geschäftsführender Direktor des Internationalen Währungsfonds (IWF) verdiente er 336.080 US-Dollar (278.512 Euro) im Jahr.

Grundsätzlich darf Horst Köhler künftig zwar zusätzlich zu seinen Bezügen Geld aus öffentlichen Kassen wie dem IWF verdienen, er bekommt dann aber entsprechend weniger Geld vom Staat. Immerhin: 20 Prozent seiner Ruhebezüge sind kürzungsfest. Dieser Sockelbetrag bleibt dem Bundespräsidenten a.D. immer - egal wie viel er zusätzlich verdient.

Wenn sich Köhler aber dazu entschließt, künftig in der freien Wirtschaft aktiv zu sein, bekommt er doppelt Geld: Mit seinen 67 Jahren hat Köhler das Renteneintrittsalter für Beamte erreicht, seine Einkünfte werden nicht mehr angerechnet, die Bezüge bleiben unangetastet.

Vorerst muss Köhler auch nicht aus seiner Dienstwohnung im feinen Berlin-Dahlem ausziehen: Erst nach dem 30. Juni wird er mit seinem dann gewählten Nachfolger klären, ob und wann er sich eine neue Bleibe suchen muss. Dieses "Agreement" steht allerdings nicht im Gesetz.

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