Verfassung:Bedingungsloses Grundeinkommen: Initiative startet erneut

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Unterstützer der Volksinitiative „Hamburg soll Grundeinkommen testen!“ stehen vor dem Oberlandesgericht. (Foto: Ulrich Perrey/dpa)

Die Hamburger Initiative zu einem bedingungslosen Grundeinkommen nimmt einen neuen Anlauf. Gut zwei Monate nach der Niederlage vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht startet sie mit einem neuen Gesetzentwurf eine neue Unterschriftensammlung.

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Hamburg (dpa/lno) - Gut zwei Monate nach dem abschlägigen Urteil des Hamburgischen Verfassungsgerichts nimmt die Initiative für ein bedingungsloses Grundeinkommen einen neuen Anlauf. Sie habe den beanstandeten Gesetzentwurf umfassend überarbeitet und starte auf dieser Basis am Freitag eine neue Unterschriftensammlung, teilte die Initiative am Donnerstag mit. Bis zum 3. Oktober wolle die Initiative mindestens 15.000 Unterschriften sammeln. Sind sie dabei erfolgreich, sollen im kommenden Sommer das Volksbegehren und spätestens zur Bundestagswahl 2025 ein Volksentscheid folgen.

„Hamburg testet Grundeinkommen“ - das bleibe das Ziel, sagte Rainer Ammermann von der Hamburger Volksinitiative. „Wir haben die Anmerkungen des Verfassungsgerichts sorgfältig geprüft und einen überarbeiteten Gesetzentwurf vorgelegt.“ Die Initiative sei zuversichtlich: „Hamburg wird das erste Bundesland sein, in dem wesentliche Elemente eines bedingungslosen Grundeinkommens erprobt werden - staatlich finanziert und wissenschaftlich begleitet“, sagte Ammermann.

Das Hamburgische Verfassungsgericht hatte den 2020 eingereichten Gesetzentwurf der Volksinitiative am 12. Juli für unzulässig erklärt. In der einstimmig gefällten Entscheidung kamen die Richterinnen und Richter zu dem Ergebnis, dass eine Volksinitiative zu einem Grundeinkommen grundsätzlich möglich sei - aber nicht so, wie es die Initiatoren vorgehabt hatten. Denn aus Sicht des Gerichts waren die Angaben der Initiatoren zu dem Modellprojekt in Teilen widersprüchlich, unklar und lückenhaft. Abstimmende könnten die Vor- und Nachteile nicht ausreichend abschätzen und auch die Folgen des Vorhabens nicht vollständig überblicken, erklärte das Gericht damals.

Die Initiative „Hamburg soll Grundeinkommen testen!“ hatte Anfang 2020 Unterschriften für einen Gesetzesentwurf zur „Erprobung eines bedingungslosen Grundeinkommens im Land Hamburg“ gesammelt und auch die notwendigen 10 000 Unterstützer zusammenbekommen. Da die Hamburgische Bürgerschaft das erwünschte Gesetz aber trotzdem nicht verabschiedete, hatte die Initiative im September 2020 ein Volksbegehren beantragt - woraufhin der Senat das Verfassungsgericht anrief.

© dpa-infocom, dpa:230921-99-276584/2

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