Die Sicherheitsbehörden sollen nach Empfehlungen einer hochrangigen Regierungskommission wirksamer kontrolliert werden und ihre Befugnisse präziser geregelt werden. Das ist das Fazit des Abschlussberichts eines sechsköpfigen Expertengremiums, das im Auftrag der Bundesregierung die sogenannten Sicherheitsgesetze der vergangenen zwölf Jahre erstmals grundlegend überprüft hat. In dem 308 Seiten umfassenden Papier, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt, verlangen einige Mitglieder sogar, das Bundeskriminalamt (BKA) ähnlich wie die Geheimdienste unter die Aufsicht eines Kontrollgremiums des Bundestags zu stellen.
Eine Mehrheit der Kommission fordert, das 2004 geschaffene Gemeinsame Terrorabwehrzentrum (GTAZ) auf eine eigene gesetzliche Grundlage zu stellen. Bisher beruht das GTAZ, dem 40 Behörden angeschlossen sind, auf den allgemeinen Regeln zum behördlichen Informationsaustausch. Nach Auffassung der Kommissionsmehrheit hat die Zusammenarbeit in dem Zentrum inzwischen "eine Verfestigung, ein Ausmaß und eine Bedeutung erlangt", die ein eigenes Gesetz notwendig machen, das die Grenzen der Zusammenarbeit definiert.
Eine derart enge Kooperation von Polizei und Nachrichtendiensten sei verfassungsrechtlich nicht unproblematisch. Die Mitglieder empfehlen, die GTAZ-Arbeit auf schwerste Terrorgefahren zu beschränken und die behördenübergreifende Kontrolle zu verbessern.
Mehrheit fordert schärfere richterliche Kontrollen
Die drei vom Bundesjustizministerium berufenen Mitglieder der Kommission - die andere Hälfte hat das Innenministerium benannt - wollen zudem die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste stärken. Dabei setzen sie auf das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestags. Neu ist, dass sie das BKA, seit 2009 mit quasi geheimdienstlichen Befugnissen ausgestattet, ebenfalls der Kontrolle dieses Gremiums unterstellen wollen. Zudem plädieren sie für eine Art Whistleblower-Regelung: Mitarbeiter der Gemeindienste sollten das Gremium "auch ohne Einhaltung des Dienstwegs" ansprechen können.
Eine Mehrheit spricht sich zudem für schärfere richterliche Kontrollen aus. Antiterrorermittlungen des BKA sollten nicht wie bisher vom Amtsgericht Wiesbaden kontrolliert werden, sondern vom Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs. Bei gravierenden Grundrechtseingriffen wie Lauschangriff oder Online-Durchsuchung sollte die Strafkammer eines Landgerichts zuständig sein.
Zudem fordert eine Kommissionsmehrheit, dass Betroffene viel häufiger als bisher nachträglich über geheime Ermittlungen informiert werden müssen. Drei Mitglieder wollen den Bundesdatenschutzbeauftragten bei Online-Durchsuchungen ins Spiel bringen. Ganz überwiegend können sich die sechs Kommissionsmitglieder, zu denen der frühere Bundestagsvizepräsident Burkhard Hirsch und die Ex-Generalbundesanwältin Monika Harms zählen, jedoch nicht zu einer einheitlichen Bewertung durchringen.
Auch der NSU-Untersuchungsausschuss, der am Donnerstag seinen Abschlussbericht vorlegte, forderte im Blick auf die Rolle des BKA und des Generalbundesanwalts Reformen.