Bundesinnenministerium:Wiedereinbürgerung wird erleichtert

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Kinder und Enkel von NS-Verfolgten sollen den deutschen Pass unbürokratischer erhalten, das sieht ein Erlass des Bundesministeriums vor.

Von Constanze von Bullion, Berlin

Kinder und Enkel von NS-Verfolgten sollen leichter die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten können als bisher. Wie das Bundesinnenministerium mitteilte, treten ab Freitag zwei Erlasse in Kraft, die eine unübersichtliche Rechtslage beenden sollen. So soll die Wiedereinbürgerung von Menschen vereinfacht werden, deren Vorfahren in der Zeit des Nationalsozialismus aus Deutschland geflohen sind und die anderswo eine neue Staatsangehörigkeit angenommen haben. "Deutschland muss seiner historischen Verantwortung gegenüber denjenigen gerecht werden, die als Nachfahren deutscher NS-Verfolgter staatsangehörigkeitsrechtliche Nachteile erlitten haben", erklärte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU).

Bisher gab es in der Frage der Wiedereinbürgerung NS-Verfolgter und ihrer Nachkommen eine komplizierte und wenig gerechte Rechtslage. So haben Nachkommen verfolgter Juden zwar grundsätzlich Anspruch auf Wiedereinbürgerung in Deutschland. In Artikel 116 des Grundgesetzes heißt es dazu: "Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern."

Allerdings kamen dabei einige Gruppen Verfolgter und deren Nachfahren gar nicht erst zum Zug. Wer etwa gerade noch rechtzeitig aus dem nationalsozialistischen Deutschland emigrieren konnte und anderswo eine neue Staatsbürgerschaft annahm, ohne zuvor die deutsche verloren zu haben, konnte nach 1945 nicht in der Bundesrepublik einbürgern. Der Verfolgungsdruck, dem solche Menschen ausgesetzt waren, sei ebenso groß gewesen wie bei NS-Opfern, denen in Deutschland der Pass weggenommen worden sei, hieß es im Bundesinnenministerium. An der "Wiedergutmachungsregelung" des Grundgesetzes hätten sie jedoch nicht teilhaben können.

Ähnlich ungerecht wirkte sich die bisherige Regelung für Nachfahren verfolgter Frauen aus. Denn in der Bundesrepublik konnten die Staatsbürgerschaft bis zum Jahr 1975 nur über die väterliche Linie vererbt werden. In der Folge blieben beispielsweise Kinder verfolgter und vertriebener jüdischer Mütter von der Möglichkeit ausgeschlossen, einen deutschen Passes zu bekommen. Im Jahr 2012 wurde hier nachgebessert. Dennoch kam es kam es offenbar immer wieder zu Ablehnungen.

© SZ vom 30.08.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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