Baden-Württemberg:Die Wächter der roten Linien

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Online-Prüfungen, Gästelisten, Polizeiüberwachung: Im vergangenen Jahr hat sich an vielen Einzelfällen gezeigt, wie wichtig ein waches Auge der Datenschützer ist.

Von Claudia Henzler, Stuttgart

Datenschutz ist eines der Freiheitsrechte, die pandemiebedingt immer wieder zur Disposition stehen. Den Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern hat das vergangene Jahr deshalb viel Arbeit beschert: Sie sind eingeschritten, als Restaurants ihre Gäste dazu aufforderten, Adresse und Telefonnummer auf Listen einzutragen, die für jeden einsehbar waren. Sie haben Ministerien ermahnt, wenn die in ihre Verordnungen unpräzise Forderungen nach Kontaktdaten hineinschrieben. Und sie haben die Landesregierungen beraten, etwa wenn es um datenschutzkonforme Konferenzsoftware für Schulklassen ging.

Am Montag hat Baden-Württembergs Datenschutzbeauftragter Stefan Brink den Tätigkeitsbericht seiner Behörde für das Jahr 2020 vorgelegt. Vieles von dem, was er berichtete, ist exemplarisch für die Probleme seiner Zunft während der Pandemie. "Wir standen unter hohem Druck, aber wir haben dem Druck standgehalten", bilanzierte er. Insgesamt sei es in sehr vielen Bereichen gelungen, dem Datenschutz zu einer angemessenen Rolle zu verhelfen. Gleichwohl seien auch die Datenschützer in der Abwägung mit dem Gesundheitsschutz Kompromisse eingegangen.

Der Mitarbeiter eines Burger-Restaurants nutzte die Mobilnummer zum Flirten

Wie wichtig das wache Auge der Datenschützer ist, zeigt sich an vielen Einzelfällen. Bei der Behörde sind im vergangenen Jahr fast 5000 Beschwerden von Bürgern eingegangen, die den Eindruck hatten, dass mit ihren Daten nicht sorgfältig genug umgegangen wurde - etwa 1000 mehr als im Jahr zuvor. So meldete sich im Sommer eine junge Frau, die einem Angestellten eines Schnellrestaurants offenbar so gut gefallen hatte, dass er sich ihre Mobilnummer aus jenen Daten organisierte, die ausschließlich für das Gesundheitsamt bestimmt waren. Nun läuft ein Bußgeldverfahren gegen den Verehrer.

Auf die Finger geklopft haben Brinks Mitarbeiter auch einem Polizisten, der sich von einem Bürgermeister bereitwillig als Corona-Detektiv einspannen ließ. Der Rathauschef hatte erfahren, dass Verwandte eines Bürgers an Covid-19 erkrankt waren, dessen Frau an einer Gemeinderatssitzung teilgenommen hatte. Der Polizist sollte nun herausfinden, ob ein Infektionsrisiko bestand. Aus Sicht des Datenschutzbeauftragten war das keine rechtmäßige Recherche: "Der Polizeivollzugsdienst hat im Rahmen der Seuchenbekämpfung keinerlei Zuständigkeiten", so Brink. Dies sei allein Sache der Gesundheitsämter oder der Ordnungsämter.

Mindestens fragwürdig war aus Brinks Sicht ein aufsehenerregender Polizeieinsatz an Ostern 2020: Da waren Beamte des Polizeipräsidiums Ravensburg in einem Zeppelin unterwegs, um aus der Luft zu beobachten, ob sich die Erholungssuchenden am Bodensee an die Abstandsregeln halten. Die Polizisten machten bei ihrem Flug nicht nur Kollegen am Boden auf mögliche Ordnungswidrigkeiten aufmerksam, sie hielten Verstöße auch auf Fotos fest - und genau das ist nicht erlaubt, wenn sich dadurch einzelne Personen identifizieren lassen.

Für problematisch hält Brink auch das, was er über die Prüfungspraxis an einigen Hochschulen erfahren hat. Dass sich Studierende die ganze Zeit bei aktiviertem Mikrofon und Kamera beobachten lassen müssen und zum Teil auch noch mit einer Software die privaten Rechner der Prüflinge durchforstet würden, "das ist schon jenseits dessen, was wir als Datenschützer für vertretbar halten", sagte Brink. "Das sind massive Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte der Studentinnen und Studenten". Bei der Datenschutzbehörde seien eine ganze Reihe von Hinweisen eingegangen, das solche Verfahren eingesetzt würden. "Wir haben Auskunftsersuchen an verschiedene Hochschulen in Baden-Württemberg gestellt." Er hoffe, dass noch im Frühjahr Ergebnisse vorliegen. Dann werde man mit Wissenschaftsministerium und Universitäten darüber diskutieren, "wo die roten Linien sind, und wo sie überschritten werden".

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