Atommüll-Endlager:Geheimsache Gorleben

Lesezeit: 2 min

Der Bund will das mögliche Atommüll-Endlager Gorleben weiter erkunden - die Öffentlichkeit soll aber nicht mitreden dürfen.

Michael Bauchmüller, Berlin

Zumindest auf dem Papier sollten für das geplante deutsche Atommüll-Endlager in Gorleben ganz neue Zeiten anbrechen. Zwar hält die Bundesregierung an dem Salzstock im Wendland fest und will nach zehn Jahren Pause möglichst bald die Arbeiten wieder aufnehmen.

Sie will aber die Betroffenen künftig stärker einbeziehen als bisher - so jedenfalls steht es im Koalitionsvertrag: "Der gesamte Prozess wird öffentlich und transparent gestaltet", versprachen sich Union und FDP im Oktober 2009.

Im März 2010 sieht die Sache schon anders aus. Da arbeitet der Bund - über das Bundesamt für Strahlenschutz und die Endlagerfirma DBE - fieberhaft an der künftigen rechtlichen Grundlage für das "Erkundungsbergwerk".

Denn der geltende Rechtsrahmen, der sogenannte Rahmenbetriebsplan, läuft Ende September aus. Bis Ende März müsste nach Lage der Dinge ein neuer Antrag her, zu bewilligen binnen sechs Monaten durch die Bergbehörden. Ohne Betriebsplan keine Erkundung, so will es das Gesetz. Und ohne Erkundung kein Endlager.

Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung hat sich das Bundesumweltministerium für das weitere Prozedere schon festgelegt. Es will keinen neuen Rahmenbetriebsplan vorlegen, sondern den alten schlicht verlängern - er stammt aus dem September 1983.

Aus Sicht des Bundes hat der 27 Jahre alte Plan einen entscheidenden Vorteil: Er entspricht dem alten Bergrecht. Es wurde 1990 geändert, und erst seitdem sieht es für bestimmte Projekte vor, was in Deutschland für jedes andere Infrastrukturprojekt üblich ist: die Beteiligung der Öffentlichkeit. Wird der alte Plan fortgesetzt, so läuft der Ausbau in Gorleben wie schon bisher großteils unter Ausschluss der Öffentlichkeit weiter.

Rechtlich ist dagegen nicht viel einzuwenden, allerdings ist eine solche Dauerverlängerung eines Rahmenbetriebsplans bisher auch ohne Beispiel. "So einen Fall hat es noch nie gegeben", sagt der Hamburger Gorleben-Anwalt Nikolaus Piontek. "Der rechtliche Rahmen von damals stimmt einfach nicht mehr."

Zu einem ähnlichen Ergebnis war auch ein Gutachten aus dem vorigen September im Auftrag des Bundesamtes für Strahlenschutz gekommen. So habe sich das Projekt Gorleben seit 1983 in zentralen Punkten geändert, heißt es darin. Sicherheitsanforderungen seien verschärft worden, Menge und Art der Abfälle haben sich geändert, ebenso die Zeitpläne.

Der Streit vor Gericht könnte Jahre dauern

"Durch die weitgehenden Änderungen des Vorhabens ist die Aufsichts- und Steuerungsfunktion des Rahmenbetriebsplans 1983 aufgebraucht", urteilte das Gutachten. Letzterer "kann daher keine Rechtsgrundlage für eine weitere bergrechtliche Erkundung des Endlagerstandortes Gorleben sein".

Das Bundesumweltministerium sieht das anders. Schließlich würden bei den untertägigen Arbeiten im Salzstock nicht die Rechte Dritter berührt - anders als bei oberirdischen Projekten.

Und werde Gorleben tatsächlich dereinst Endlager, dann sei auch die Bürgerbeteiligung fällig. Für Transparenz solle in der Zwischenzeit eine internationale Expertengruppe sorgen, welche die weiteren Schritte beäugt. Das Strahlenschutz-Amt wiederum verweist darauf, die Verlängerung sei nur eine Übergangslösung. Was danach kommen soll, sei unklar.

Die Gorleben-Gegner sind längst auf den Barrikaden. "Es kann nicht sein, dass die Öffentlichkeit erst dann beteiligt wird, wenn das Ding schon steht", sagt Wolfgang Ehmke, Kopf der Anti-Endlager-Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg. "Aber das beweist, dass der Bund die öffentliche Auseinandersetzung mit Gorleben scheut." Schon prüfen die Gegner des Endlagers rechtliche Schritte; ein erstes Ergebnis wollen sie bald präsentieren. Doch der Streit vor Gericht, so schwant auch ihnen, könnte Jahre dauern. Aber was macht das schon, bei diesen Zeiträumen.

© SZ vom 02.03.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: